STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt
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4 Umsatzsteuer<br />
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Umsatzsteuer<br />
4.1 Der Verein als Unternehmer<br />
Wenn und soweit Vereine wie andere Wirtschaftsbeteiligte Leistungen gegen Entgelt<br />
erbringen, unterliegen diese ebenfalls der Umsatzbesteuerung. Das gilt unabhängig<br />
davon, ob die Vereine die Vor aussetzungen der Steuerbegünstigung (s. unter 1.3)<br />
erfüllen. Auch nichtrechtsfähige Vereine oder nichtrechtsfähige Zusammenschlüsse<br />
von Vereinen können Unternehmereigenschaft besitzen. Das Um satzsteuergesetz<br />
sieht keine besonderen Steuerbefreiungen für steu er be günstigte Vereine vor.<br />
Diese können allerdings neben den all gemein geltenden Vergünstigungen, z. B. für<br />
Kleinunternehmer, ei ne besondere Vorsteuerpauschalierung in Anspruch nehmen.<br />
Außerdem unterliegen die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Um sätze dem<br />
ermäßigten Steuersatz von 7 %.<br />
Vereine sind insoweit Unternehmer, als ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, nachhaltig<br />
Lieferungen oder sonstige Leistungen gegen Entgelt auszuführen. Nachhaltigkeit<br />
ist schon zu bejahen, wenn der Verein die Absicht hat, entgeltliche Lieferungen<br />
oder sonstige Leistungen wiederholt zu erbringen (Beispiel: Ein Musikverein<br />
veranstaltet jedes Jahr ein Musikfest und erhebt dabei Eintrittsgelder). Für die<br />
Frage der Unternehmereigenschaft kommt es nicht darauf an, ob der Verein mit<br />
Gewinnerzielungsabsicht tätig wird. Ausreichend ist bereits die Absicht, Einnahmen<br />
zu erzielen. Es kommt im Übrigen auch nicht darauf an, ob der Verein nur gegenüber<br />
seinen Mitgliedern oder auch gegenüber Dritten tätig wird.<br />
Die gesamte unternehmerische Tätigkeit des Vereins bildet umsatzsteuerrechtlich<br />
ein einziges Unternehmen. Landes-, Bezirks-, Ortsverbände und ähnliche regionale<br />
Untergliederungen von Großvereinen sind neben dem Hauptverein selbstständige<br />
Unternehmer, wenn sie über eigene satzungsmäßige Organe (Vorstand,<br />
Mitgliederversammlung) verfügen und über diese auf Dauer nach außen im eigenen<br />
Namen auftreten sowie eine eigene Kassenführung haben. Nicht erforderlich<br />
ist, dass die regionalen Gliederungen neben dem Hauptverein auch eine eigene<br />
Satzung haben.<br />
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