10.02.2013 Aufrufe

STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt

STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt

STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

12 Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge)<br />

Mit Ausnahme der geschilderten Übergangsregelung für das Jahr 2007 gelten ab<br />

dem 01.01.2007 folgende Zuwendungshöchstbeträge:<br />

• Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können bis zur Höhe<br />

von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte im Kalenderjahr der Zahlung berücksichtigt<br />

werden.<br />

• Der Zuwendungshöchstbetrag kann, wenn dies günstiger ist, von dem<br />

Zuwendenden auch ermittelt werden, indem er an statt des Gesamtbetrags der<br />

Einkünfte der Berechnung 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im<br />

Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter zugrunde legt.<br />

• Überschreiten Zuwendungen diese Höchstbeträge oder können sie im<br />

Veranlagungszeitraum nicht berücksichtigt werden, weil sich z. B. das zu versteuernde<br />

Einkommen bereits auf Null vermindert hat, werden sie in den folgenden<br />

Veranlagungszeiträumen im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben abgezogen<br />

(Spendenvortrag).<br />

12.5 Zuwendungsbestätigung<br />

Der Zuwendende hat dem zuständigen Finanzamt durch eine nach amtlich vorgeschriebenem<br />

Muster erstellte Zuwendungsbestätigung des Empfängers nachzuweisen,<br />

dass die erforderlichen Voraussetzungen für den Abzug der Ausgaben als<br />

Zuwendung erfüllt sind. Bei den amtlich vorgeschriebenen Mustern ist zu unterscheiden,<br />

ob<br />

• Mitgliedsbeiträge oder Geldzuwendungen<br />

oder<br />

• Sachzuwendungen<br />

zu bestätigen sind. Aufgrund der Änderungen durch das Gesetz zur weiteren<br />

Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 wurden neue verbindliche<br />

Muster für Zuwendungsbestätigungen aufgelegt. Die Muster für die jeweiligen<br />

Zuwendungsbestätigungen eines gemeinnützigen Vereins sind in der Anlagen<br />

(s. unter 15, Anlage 6a und s. unter 15, Anlage 6b) abgedruckt und stehen unter der<br />

Internetadresse www.mf.sachsen-anhalt.de (> Steuern > Gesetze, Infos, Formulare)<br />

91

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!