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STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt

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1 Gemeinnützigkeit<br />

dann unschädlich, wenn damit selbst unmittelbar die steuerbegünstigten Zwecke<br />

verwirklicht werden. Die Darlehensvergabe muss sich von einer gewerbsmäßigen<br />

Kreditvergabe dadurch unterscheiden, dass sie zu günstigeren Bedingungen erfolgt<br />

als zu den allgemeinen Bedingungen am Kapitalmarkt (z. B. Zinslosigkeit oder<br />

Zinsverbilligung).<br />

Beispiele:<br />

Eine Körperschaft vergibt im Rahmen ihrer jeweiligen steuer begünstigten<br />

Zwecke<br />

• Darlehen im Zusammenhang mit einer Schuldnerberatung zur Ablösung<br />

von Bankschulden,<br />

• Stipendien für eine wissenschaftliche Ausbildung teilweise als Darlehen<br />

oder<br />

• Darlehen an Nachwuchskünstler für die Anschaffung von Instrumenten.<br />

Die Vergabe von Darlehen aus zeitnah zu verwendenden Mitteln an andere<br />

Körperschaften ist unter den Voraussetzungen des § 58 Nr. 1 und 2 AO (s. unter<br />

1.3.4) zulässig, wenn die andere Körperschaft die darlehensweise erhaltenen<br />

Mittel unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke innerhalb der für eine zeitnahe<br />

Mittelverwendung vorge schriebenen Frist verwendet.<br />

Darlehen, die zur unmittelbaren Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke<br />

vergeben werden, sind im Rechnungswesen entsprechend kenntlich zu machen. Es<br />

muss sichergestellt und für die Finanzämter nachprüfbar sein, dass die Rückfl üsse<br />

(Tilgung, Zinsen) wieder zeitnah für die steuerbegünstigten Zwecke verwendet<br />

werden.<br />

Bei der Vergabe von Darlehen aus nicht zeitnah zu verwendenden Mitteln müssen<br />

sich die Zinsen in dem auf dem Kapitalmarkt üblichen Rahmen halten. Hiervon<br />

kann abgesehen werden, wenn der Verzicht auf die üblichen Zinsen eine nach<br />

den Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts und der Satzung der Körperschaft<br />

zulässige Zuwendung (z. B. Darlehen an eine ebenfalls steuerbegünstigte<br />

Mitgliedsorganisation oder eine hilfsbedürftige Person) darstellt.<br />

20

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