STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt
STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt
STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
1 Gemeinnützigkeit<br />
1<br />
Förderung gemeinnütziger, mildtätiger<br />
und kirchlicher Zwecke<br />
1.1 Vereine und andere Rechtsformen<br />
Neben rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen Vereinen können z. B. auch<br />
Stiftungen und Kapitalgesellschaften gemeinnützig sein.<br />
1.1.1 Vereine<br />
(rechtsfähig und nicht rechtsfähig)<br />
Bei einem Verein handelt es sich um eine auf Dauer angelegte Verbindung einer<br />
größeren Anzahl von Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks, die nach<br />
Maßgabe ihrer Satzung körperschaftlich organisiert ist, einen Gesamtnamen führt<br />
und auf einen wechselnden Mitgliederbestand angelegt ist.<br />
Vereine, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet<br />
ist, nennt man Idealvereine. Sie erlangen die Rechtsfähigkeit durch Eintragung in<br />
das Vereinsregister (§ 21 BGB). Der Verein muss einen Namen haben, der ihn deutlich<br />
von den anderen am Ort befi ndlichen eingetragenen Vereinen unterscheidet, ferner<br />
einen Sitz, einen Vorstand und eine Satzung, die Zweck, Namen und Sitz enthält.<br />
Die Eintragung soll nach § 56 BGB nur erfolgen, wenn die Zahl der Mitglieder mindestens<br />
sieben beträgt. Der Anmeldung des Vereins beim zuständigen Amtsgericht<br />
(Registergericht) sind die Satzung in Urschrift und Abschrift sowie eine Abschrift<br />
7