10.02.2013 Aufrufe

STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt

STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt

STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

11 Lohnsteuer<br />

Begünstigt sind ausdrücklich nur nebenberufl iche Tätigkeiten. Eine Tätigkeit wird<br />

nebenberufl ich ausgeübt, wenn sie nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines<br />

vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt. Es können deshalb auch<br />

solche Personen nebenberufl ich tätig sein, die im steuerrechtlichen Sinne keinen<br />

Hauptberuf ausüben, z. B. Hausfrauen, Vermieter, Studenten, Rentner oder<br />

Arbeitslose. Die Empfänger können die Steuerbegünstigung auch bei Einnahmen<br />

aus mehreren begünstigten nebenberufl ichen Tätigkeiten (z. B. für mehrere Vereine)<br />

nur einmal im Jahr mit insgesamt 2 100 € in Anspruch nehmen.<br />

Um bei Arbeitnehmern für Zwecke des Lohnsteuerabzugs sicherzustellen, dass die<br />

Steuerbefreiung nicht mehrfach in Anspruch genommen wird, hat der Verein sich<br />

von dem Empfänger schriftlich bestätigen zu lassen, dass die Steuerbefreiung nicht<br />

bereits in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt worden ist oder berücksichtigt<br />

wird. Diese Erklärung ist zum Lohnkonto zu nehmen.<br />

11.4 Steuerfreie Aufwandsent schädigung<br />

für andere nebenberufl iche Tätigkeiten<br />

(§ 3 Nr. 26a EStG)<br />

Die so genannte Übungsleiterpauschale (s. unter 11.3) erfasste bisher aber nicht<br />

alle ehrenamtlichen oder gemeinnützigen Tätigkeiten in einem Verein, sondern<br />

nur bestimmte, pädagogisch ausgerichtete Tätigkeiten. Damit aber auch<br />

dem Engagement der anderen ehrenamtlich tätigen Menschen Rechnung getragen<br />

wird, können nunmehr alle einen Steuerfreibetrag von 500 € im Jahr geltend<br />

machen (§ 3 Nr. 26a EStG), sofern sie nicht bereits von anderen Regelungen,<br />

insbesondere der Übungsleiterpauschale, profi tieren. Begünstigt werden dadurch<br />

z. B. Hausnotrufdienste bzw. Mahlzeitendienste bei gemeinnützigen<br />

Hilfsorganisationen und Fahrtätigkeiten beim Behindertentransport, aber auch die<br />

Aufwandsentschädigungen von Vereinsvorständen.<br />

81

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!