STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt
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12 Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge)<br />
12<br />
Zuwendungen<br />
(Spenden und Mitgliedsbeiträge)<br />
Zusätzlich zu den unmittelbaren Steuervergünstigungen werden Vereine auch<br />
dadurch gefördert, dass sie Spenden entgegennehmen dürfen, die beim Spender<br />
steuerlich abzugsfähig sind. Teilweise sind auch die Mit gliedsbeiträge steuerbegünstigt.<br />
Steuerbegünstigte Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) mindern – bis<br />
zum Zuwendungshöchstbetrag – die Bemessungsgrundlage des Zuwendenden für<br />
die Einkommen-, Gewerbe- oder Körperschaftsteuer, wenn sie an einen Zuwendungsempfangsberechtigten<br />
geleistet und durch Zuwendungsbestätigung nachgewiesen<br />
werden.<br />
Die Vereine sind zur Finanzierung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben auf die fi nanzielle<br />
Unterstützung durch Mitglieder und Spender dringend angewiesen. Sie sollten<br />
sich daher im Verein eingehend auch mit den Fragen des Spendenabzugs auseinandersetzen,<br />
um Fehler – und möglicherweise sogar eine persönliche Haftung – von<br />
Anfang an zu vermeiden.<br />
12.1 Steuerbegünstigte Zwecke<br />
Begünstigt sind Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne<br />
der §§ 52 bis 54 AO (s. unter 1.3, 1.5 und 15, Anlage 1).<br />
Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom<br />
10.10.2007 (BGBI. I S. 2332) ist rückwirkend seit dem 01.01.2007 nicht mehr danach zu<br />
unterscheiden, ob ein Verein wegen der Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser<br />
oder wissenschaftlicher Zwecke von der Körperschaftsteuer befreit und damit auto-<br />
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