10.02.2013 Aufrufe

STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt

STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt

STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2 Körperschaftsteuer<br />

Pauschale Zahlungen an einen Sportler des Vereins (nicht an vereinsfremde<br />

Sportler) bis zu insgesamt 400 € je Monat im Jahresdurchschnitt werden<br />

nach Verwaltungsregelung als für die Zweckbetriebseigenschaft unschädliche<br />

Aufwandsentschädigung behandelt. Werden höhere Aufwendungen erstattet,<br />

müssen diese im Einzelnen nachgewiesen werden.<br />

2.2.6 Aufbewahrungsfristen für<br />

Geschäftsunterlagen<br />

Auch Vereine unterliegen den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Wie alle Steuerpfl<br />

ichtigen muss auch ein gemeinnütziger Verein seine Geschäftsunterlagen mindestens<br />

für die folgenden Zeiträume aufbewahren:<br />

Kassenbücher, Kontoauszüge, Lohnbelege,<br />

empfangene Rechnungen einschl. Gutschriften,<br />

Zweitschriften aller ausgestellten Rechnungen<br />

einschl. Gutschriften, Zweitschriften der<br />

ausgestellten Spendenbescheinigungen,<br />

Sachkonten, Buchungslisten, Inventare,<br />

Vermögensaufstellungen, Bilanzen/<br />

Überschussermittlungen u.ä. Unterlagen 10 Jahre<br />

Geschäftsbriefe, Mahnungen, Verträge,<br />

Vollmachten, Versicherungspolicen 6 Jahre<br />

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die jeweilige<br />

Unterlage zuletzt bearbeitet worden ist.<br />

55

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!