STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt
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2 Körperschaftsteuer<br />
Pauschale Zahlungen an einen Sportler des Vereins (nicht an vereinsfremde<br />
Sportler) bis zu insgesamt 400 € je Monat im Jahresdurchschnitt werden<br />
nach Verwaltungsregelung als für die Zweckbetriebseigenschaft unschädliche<br />
Aufwandsentschädigung behandelt. Werden höhere Aufwendungen erstattet,<br />
müssen diese im Einzelnen nachgewiesen werden.<br />
2.2.6 Aufbewahrungsfristen für<br />
Geschäftsunterlagen<br />
Auch Vereine unterliegen den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Wie alle Steuerpfl<br />
ichtigen muss auch ein gemeinnütziger Verein seine Geschäftsunterlagen mindestens<br />
für die folgenden Zeiträume aufbewahren:<br />
Kassenbücher, Kontoauszüge, Lohnbelege,<br />
empfangene Rechnungen einschl. Gutschriften,<br />
Zweitschriften aller ausgestellten Rechnungen<br />
einschl. Gutschriften, Zweitschriften der<br />
ausgestellten Spendenbescheinigungen,<br />
Sachkonten, Buchungslisten, Inventare,<br />
Vermögensaufstellungen, Bilanzen/<br />
Überschussermittlungen u.ä. Unterlagen 10 Jahre<br />
Geschäftsbriefe, Mahnungen, Verträge,<br />
Vollmachten, Versicherungspolicen 6 Jahre<br />
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die jeweilige<br />
Unterlage zuletzt bearbeitet worden ist.<br />
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