STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt
STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt
STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4 Umsatzsteuer<br />
der Vorauszahlungen befreien. Wird die unternehmerische Tätigkeit neu aufgenommen,<br />
ist im laufenden und im folgenden Kalenderjahr unabhängig von der<br />
Höhe der Steuer der Kalendermo nat der Voranmeldungszeitraum.<br />
Der Verein kann anstelle des Kalendervierteljahres den Kalendermonat als<br />
Voranmeldungszeitraum wählen, wenn sich für das vorangegangene Kalenderjahr<br />
ein Überschuss zu seinen Gunsten von mehr als 6 136 € ergibt. In diesem Fall ist bis<br />
zum 10. Februar des laufenden Kalenderjahres eine Voranmeldung für den ersten<br />
Kalendermonat abzugeben. Die Ausübung dieses Wahlrechts bindet den Verein für<br />
dieses Kalenderjahr.<br />
Der Verein hat unabhängig davon, ob bzw. für welchen Zeitraum er Voranmeldungen<br />
abzugeben hat, eine Steuererklärung für das Kalenderjahr abzugeben, in der er die<br />
zu entrichtende Steuer oder den Überschuss, der sich zu seinen Gunsten ergibt,<br />
selbst zu berechnen hat.<br />
4.9 Innergemeinschaftlicher Erwerb<br />
Auch der innergemeinschaftliche Erwerb unterliegt der Umsatzsteuer. Ein innergemeinschaftlicher<br />
Erwerb liegt vor, wenn der Verein einen Gegenstand aus einem<br />
anderen EU-Mitgliedstaat erwirbt und der erworbene Gegenstand dabei in das<br />
Inland gelangt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Transport durch den Lieferer<br />
oder den Erwerber veranlasst wird. Zur Besteuerung des innergemeinschaftlichen<br />
Erwerbs sind außer Unternehmen auch alle juristischen Personen verpfl ichtet, die<br />
nicht Unternehmer sind oder einen Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwerben.<br />
Rechtsfähige Vereine unterliegen daher sowohl mit ihren steuerpfl ichtigen<br />
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben als auch mit ihrem ideellen Bereich der<br />
Pfl icht zur Erwerbsbesteuerung (Beispiel: Ein nicht gemeinnütziger Segelfl ug-Club<br />
e. V. in Magdeburg kauft bei einem französischen Hersteller ein Segelfl ugzeug zum<br />
Preis von 30 000 € netto. Das Flugzeug wird anschließend von Frankreich nach<br />
Magdeburg überführt. Der Verein hat den Erwerb des Flugzeugs in Deutschland<br />
mit 19 % (= 5 700 €) zu besteuern. Hinweis: Der Verein hat wegen des Erwerbs auch<br />
dann eine Voranmeldung und eine Steuererklärung abzugeben, wenn er außer diesem<br />
Erwerb keine weiteren Umsätze getätigt hat.).<br />
67