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STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt

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4 Umsatzsteuer<br />

dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages bezeichneten Gebiet (Beitrittsgebiet) zuständig<br />

ist, an die Stelle des Betrags von 250 000 € der Betrag von 500 000 € tritt.<br />

Die Umsatzsteuer entsteht bei dieser Besteuerungsform abweichend vom gesetzlichen<br />

Regel fall erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem das Entgelt<br />

vereinnahmt worden ist.<br />

4.7 Aufzeichnungspfl ichten<br />

Der Verein ist verpfl ichtet, die steuerpfl ichtigen Umsätze (getrennt nach<br />

Steuersätzen) und steuerfreien Umsätze, unentgeltlichen Wertabgaben sowie die<br />

innergemeinschaftlichen Erwerbe aufzuzeichnen. Ebenfalls aufzuzeichnen sind<br />

die Eingangsumsätze und Vorsteuerbeträge. Bei Kleinunternehmern entfällt die<br />

Aufzeichnung der Eingangsumsätze und der Vorsteuerbeträge, weil bei diesen der<br />

Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Die Aufzeichnung der Eingangsumsätze und<br />

der Vorsteuerbeträge entfällt außerdem, wenn der Verein die Vorsteuer pauschal<br />

ermittelt.<br />

4.8 Voranmeldungen / Steuererklärungen<br />

Der unternehmerisch tätige Verein hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes<br />

Voranmeldungszeitraums die Steuer (Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer) beim zuständigen<br />

Finanzamt anzumelden (Voranmeldung) und zu entrichten.<br />

Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Beträgt die<br />

Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 6 136 €, ist der Kalendermonat<br />

Voranmeldungszeitraum. Auf Antrag verlängert das Finanzamt die Fristen für die<br />

Abgabe von Umsatzsteuer-Vor an mel dungen und die da mit verbundene Fälligkeit<br />

für die Umsatzsteuer-Voraus zahlungen um einen Monat. Voraus setzung ist allerdings,<br />

dass der Unternehmer eine Sondervorauszahlung von ei nem Elftel der<br />

Summe der Vor auszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr leistet. Bei einer<br />

Steuer von nicht mehr als 512 € im vorangegangenen Kalenderjahr kann das<br />

Finanzamt den Verein von der Abgabe von Voranmeldungen und der Entrichtung<br />

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