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STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt

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Beispiel:<br />

2 Körperschaftsteuer<br />

Ein steuerbegünstigter Sportverein hat folgende Bruttoeinnahmen:<br />

- Mitgliedsbeiträge<br />

13 000 €<br />

- Spenden<br />

- Eintrittsgeld für sportliche<br />

Veranstaltungen<br />

- Ablösezahlungen für die Abgabe<br />

von Sportlern<br />

- Verkauf von Speisen und<br />

Getränken<br />

4 500 €<br />

17 500 €<br />

4 000 €<br />

11 000 €<br />

- Werbeeinnahmen<br />

7 500 €<br />

Gesamteinnahmen 57 500 €<br />

Steuerliche Behandlung:<br />

Die Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerfreie Einnahmen des ideellen<br />

Bereichs.<br />

Die Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen (Eintritts gelder,<br />

Ablösezahlungen) betragen 21 500 €. Da diese Bruttoeinnahmen die<br />

Zweckbetriebsgrenze von 35 000 € nicht übersteigen, sind die sportlichen<br />

Veranstaltungen als ein (steuerbegünstigter) Zweckbetrieb zu behandeln.<br />

Der Verkauf von Speisen und Getränken sowie die Werbeeinnahmen sind<br />

steuerpfl ichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Auch hier fallen aber keine<br />

Körperschaft- und Gewerbesteuer an, weil die Einnahmen mit 18 500 €<br />

die Besteuerungsgrenze in Höhe von 35 000 € nicht übersteigen.<br />

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