STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt
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Beispiel:<br />
2 Körperschaftsteuer<br />
Ein steuerbegünstigter Sportverein hat folgende Bruttoeinnahmen:<br />
- Mitgliedsbeiträge<br />
13 000 €<br />
- Spenden<br />
- Eintrittsgeld für sportliche<br />
Veranstaltungen<br />
- Ablösezahlungen für die Abgabe<br />
von Sportlern<br />
- Verkauf von Speisen und<br />
Getränken<br />
4 500 €<br />
17 500 €<br />
4 000 €<br />
11 000 €<br />
- Werbeeinnahmen<br />
7 500 €<br />
Gesamteinnahmen 57 500 €<br />
Steuerliche Behandlung:<br />
Die Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerfreie Einnahmen des ideellen<br />
Bereichs.<br />
Die Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen (Eintritts gelder,<br />
Ablösezahlungen) betragen 21 500 €. Da diese Bruttoeinnahmen die<br />
Zweckbetriebsgrenze von 35 000 € nicht übersteigen, sind die sportlichen<br />
Veranstaltungen als ein (steuerbegünstigter) Zweckbetrieb zu behandeln.<br />
Der Verkauf von Speisen und Getränken sowie die Werbeeinnahmen sind<br />
steuerpfl ichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Auch hier fallen aber keine<br />
Körperschaft- und Gewerbesteuer an, weil die Einnahmen mit 18 500 €<br />
die Besteuerungsgrenze in Höhe von 35 000 € nicht übersteigen.<br />
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