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STEUERTIPPS FÜR VEREINE - Sachsen-Anhalt

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3 Gewerbesteuer<br />

Die Ermittlung der Gewerbesteuer vollzieht sich somit nach folgendem Schema:<br />

Gewinn aus Gewerbebetrieb<br />

+ Hinzurechnungen (§ 8 GewStG)<br />

- Kürzungen (§ 9 GewStG)<br />

= vorläufi ger Gewerbeertrag<br />

- Gewerbeverlust (§ 10a GewStG)<br />

= Gewerbeertrag (abgerundet auf volle 100 €)<br />

- Freibetrag gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 GewStG (maximal 3 900 €)<br />

= endgültiger Gewerbeertrag<br />

x Steuermesszahl von 3,5 %<br />

= Gewerbesteuermessbetrag (wird vom Finanzamt festgestellt)<br />

x Hebesatz der hebeberechtigten Gemeinde<br />

= Gewerbesteuer (wird von der Gemeinde festgesetzt)<br />

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