18.02.2013 Aufrufe

Diplomarbeit Fr. Krauß_neu - Alzheimer Gesellschaft Thüringen eV

Diplomarbeit Fr. Krauß_neu - Alzheimer Gesellschaft Thüringen eV

Diplomarbeit Fr. Krauß_neu - Alzheimer Gesellschaft Thüringen eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(2) Die ehrenamtlichen Helfer werden von einer Fachkraft angeleitet, die entsprechend dem Betreuungsangebot<br />

über Erfahrungen und Wissen im Umgang mit den zu betreuenden Menschen verfügen soll. Der<br />

Fachkraft obliegt die fachliche und psychosoziale Anleitung, Begleitung und Unterstützung der ehrenamtlichen<br />

Helfer sowie die Durchführung von regelmäßigen sowie fallbezogenen Teambesprechungen.<br />

(3) Als Fachkräfte kommen je nach Zielgruppe der Pflegebedürftigen und Betreuten folgende Berufsgruppen<br />

in Betracht:<br />

1. Krankenschwestern und Krankenpfleger,<br />

2. Altenpfleger,<br />

3. Heilerziehungspfleger,<br />

4. Heilpädagogen oder<br />

5. Sozialpädagogen.<br />

Die Eignung anderer Berufsgruppen ist im Einzelfall zu prüfen.<br />

(4) Das niedrigschwellige Betreuungsangebot muss die Bereitstellung von für den Bedarf der Zielgruppe<br />

angemessenen Räumlichkeiten und Ausstattungen sowie den Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes,<br />

der den mit der Betreuung des betreffenden Personenkreises verbundenen Gefährdungen<br />

und Risiken Rechnung trägt, beinhalten.<br />

(5) Der Antragsteller verpflichtet sich, der zuständigen Behörde jährlich, spätestens bis zum 1. April,<br />

einen formularmäßigen Tätigkeitsbericht über den Vorjahreszeitraum vorzulegen, der insbesondere Auskunft<br />

über die Zahl und die Art der übernommenen Betreuungen sowie über die eingesetzten hauptamtlichen<br />

Kräfte und ehrenamtlichen Helfer gibt.<br />

(6) Die Anerkennung des niedrigschwelligen Betreuungsangebots begründet keinen Anspruch des Antragstellers<br />

auf eine öffentliche Förderung.<br />

(7) Sofern die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht mehr vorliegen, kann die<br />

Anerkennung durch die zuständige Behörde widerrufen werden. Hiervon sind die Verbände der Pflegekassen<br />

unverzüglich zu unterrichten.<br />

§ 3<br />

Gegenstand der Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote<br />

(1) Gefördert werden vorrangig Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Helfer sowie Personal-<br />

und Sachausgaben, die durch die Wahrnehmung folgender Aufgaben entstehen:<br />

1. Koordination und Organisation der Hilfen,<br />

2. fachliche Anleitung,<br />

3. Schulung und Fortbildung der ehrenamtlichen Helfer und<br />

4. kontinuierliche fachliche Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte.<br />

(2) Die Förderung soll die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen unterstützen und bereits geförderte<br />

Einrichtungen nachhaltig sichern. Vorrang in der Förderung haben der Auf- und Ausbau <strong>neu</strong>er Angebote,<br />

um eine wohnortnahe und flächendeckende Versorgung zu erreichen. Initiativen des bürgerschaftlichen<br />

Engagements sind mit Vorrang zu fördern.<br />

(3) Die Fördermittel werden regelmäßig für ein Kalenderjahr bewilligt.<br />

§ 4<br />

Gegenstand der Förderung von Modellvorhaben<br />

(1) Modellvorhaben, mit denen <strong>neu</strong>e Versorgungskonzepte und -strukturen insbesondere für demenzkranke<br />

Pflegebedürftige erprobt werden, können gefördert werden. Dabei sollen alle Möglichkeiten einer<br />

stärker integrativ ausgerichteten Versorgung Pflegebedürftiger sowie einer wirksamen Vernetzung aller<br />

für die Pflegebedürftigen erforderlichen Hilfen in einzelnen Regionen ausgeschöpft werden.<br />

(2) Die Förderung ist vorrangig auf ambulante Hilfen auszurichten. Insbesondere unter dem Aspekt der<br />

Vernetzung können auch stationäre Angebote einbezogen werden.<br />

III

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!