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Diplomarbeit Fr. Krauß_neu - Alzheimer Gesellschaft Thüringen eV

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taktaufnahme geht die Mehrheit der Einrichtungen nach den Richtlinien vor, die der<br />

HelferInnenkreis Nürnberg in seiner Broschüre beschreibt. Wenn sich die interessierten<br />

Angehörigen melden, werden Einzelheiten zur zu betreuenden Person erfragt, sowie Art<br />

und Umfang der erwünschten Entlastung (Pilgrim, Tschainer 1998, S. 4). Dabei entste-<br />

hen manchmal auch Beratungsgespräche. Zum Abschluss werden Auswahltermine für<br />

den ersten Hausbesuch vereinbart (ebd.). Anschließend erfolgt die Kontaktaufnahme<br />

mit einem freiwilligen Helfer. In diesem Gespräch werden die Kapazitäten der Ehren-<br />

amtlichen sowie die Bereitschaft zur Übernahme der Problematik geklärt (ebd.). Zudem<br />

empfiehlt der Abschlussbericht zu Altenhilfestrukturen der Zukunft (Klaes u.a. 2004, S.<br />

173), dass die <strong>Fr</strong>eiwilligen vor ihrem ersten Hausbesuch Informationen sowohl über die<br />

familiäre Situation, als auch über die Vorlieben und Interessen der Erkrankten erhalten.<br />

Danach wird dem Ehrenamtlichen ein Terminvorschlag unterbreitet und auch dem An-<br />

gehörigen mitgeteilt (Pilgrim, Tschainer 1998, S. 4). Die erhaltenen Daten werden von<br />

der verantwortlichen Fachkraft dokumentiert (ebd.). Der erste Besuch in der Häuslich-<br />

keit des Pflegebedürftigen wird gemeinsam mit der begleitenden Fachkraft wahrge-<br />

nommen. Es werden konkrete Absprachen zu inhaltlichen und organisatorischen <strong>Fr</strong>agen<br />

getroffen (ebd., S. 5).<br />

In acht Literaturquellen werden jeweils Angaben zur Aufwandsentschädigung der Eh-<br />

renamtlichen gemacht. Das sind die Projekte: „Mehr vom Leben“ in Karlsruhe, der Hel-<br />

ferInnenkreis Nürnberg, die Modellprojekte von Altenhilfestrukturen der Zukunft, das<br />

Projekt Kompass, das Projekt Tandem, der Memory-Dienst in Niedersachsen, die Dar-<br />

stellung der Entschädigung in den Betreuungsangeboten in Brandenburg und das Sama-<br />

riterstift Leonberg. Die Aufwandsentschädigung wird nach dem stündlichen Einsatz<br />

abgerechnet. Dabei liegt der Lohn zwischen fünf und acht Euro pro Stunde.<br />

Darüber hinaus findet, wie im Kapitel 4.2.3 geschildert, in allen Projekten eine fachli-<br />

che Begleitung statt. Bei Problemen und <strong>Fr</strong>agen ist jederzeit ein Ansprechpartner vor-<br />

handen. Die fachliche Begleitung findet meist einmal monatlich zum Erfahrungsaus-<br />

tausch sowie zur Reflexion der eigenen Tätigkeit statt. Der Einsatz der Helfer hat einen<br />

Umfang etwa zwei bis drei Stunden pro Woche. Einheitlich ist der Versicherungsschutz<br />

der <strong>Fr</strong>eiwilligen über die Projekte bzw. Einrichtungen umgesetzt.<br />

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