Diplomarbeit Fr. Krauß_neu - Alzheimer Gesellschaft Thüringen eV
Diplomarbeit Fr. Krauß_neu - Alzheimer Gesellschaft Thüringen eV
Diplomarbeit Fr. Krauß_neu - Alzheimer Gesellschaft Thüringen eV
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
fahren durchzuführen ist. Dazu muss mindestens eine der Auffälligkeiten, die in einer<br />
Tabelle aufgeführt sind, wie z.B. Orientierung oder Kommunikation/Sprache auffällig<br />
sein (ebd., S. 8). Zudem muss durch diese Störung ein dauerhafter und regelmäßiger<br />
Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf resultieren. Nach dieser bejahten Feststellung<br />
wird das Assessment durchgeführt. Bei der Untersuchung wird diagnostiziert, ob eine<br />
auf Dauer erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz besteht. Es werden dazu die<br />
krankheits- oder behinderungsbedingten Störungen sowie die Störungen des Affekts des<br />
Verhaltens erfasst (ebd., S. 9f.).<br />
Wurde eine dauerhafte erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt,<br />
können Pflegebedürftige auf Antrag bei der Pflegekasse im Jahr bis zu 460 € für quali-<br />
tätsgesicherte Betreuungsleistungen erstattet bekommen (Klie 2005, S. 288). Die Erstat-<br />
tung von Aufwendungen erhält der Pflegebedürftige gegen Vorlage entsprechender Be-<br />
lege über die entstandenen Eigenbelastungen im Zusammenhang mit der Inanspruch-<br />
nahme der Betreuungsleistung (ebd., S. 289). Ist der Betrag von 460 € im Jahr nicht<br />
ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Anteil in das Folgejahr übertragen werden<br />
(ebd.). Neben diesen 460 € gibt es die Möglichkeit nach § 45b SGB XI in Zusammen-<br />
hang mit der Inanspruchnahme von Verhinderungspflege, § 39 SGB XI, zusätzliche<br />
Betreuungsleistungen abzurufen (Wendt 2002, S. 311). „Diese Verhinderungspflege<br />
kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.“ (ebd., S. 311).<br />
Niedrigschwellige Betreuungsangebote sind nach § 45c Abs. 3 SGB XI Betreuungsan-<br />
gebote, in denen Helfer und Helferinnen unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung<br />
von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und<br />
Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Ange-<br />
hörige entlasten und beratend unterstützen (Klie 2005, S. 393). Zur Anerkennung<br />
niedrigschwellige Betreuungsangebote ist die jeweilige Landesregierung ermächtigt.<br />
Nach der Thüringer Landesverordnung § 1 werden niedrigschwellige Betreuungsange-<br />
bote auf schriftlichen Antrag anerkannt.<br />
43