18.02.2013 Aufrufe

Diplomarbeit Fr. Krauß_neu - Alzheimer Gesellschaft Thüringen eV

Diplomarbeit Fr. Krauß_neu - Alzheimer Gesellschaft Thüringen eV

Diplomarbeit Fr. Krauß_neu - Alzheimer Gesellschaft Thüringen eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Fr</strong>ühwarnzeichen, die Verlaufsstadien und die Therapie beschrieben (ebd., S. 20f.). Mit<br />

diesen zentralen Punkten beschäftigen sich alle Schulungen. Das Rahmenkonzept von<br />

Schrön zeigt nur eine Übersicht der empfohlenen Inhalte der Schulung ehrenamtlicher<br />

Helfer.<br />

Ebenfalls wird in allen Qualifizierungen auf die Situation der Angehörigen eingegan-<br />

gen. Im Handbuch von Kannen (2004, S. 10) wird dieser Inhalt innerhalb des Punktes<br />

„die Betreuung Demenzkranker“ eingebaut. Ziel (Pilgrim, Tschainer 1998, S. 13) dieses<br />

Moduls ist es, dass die Ehrenamtlichen die verschieden Belastungen der pflegenden<br />

Angehörigen, insbesondere die höhere Belastung durch die Demenz kennen lernen (de-<br />

menzspezifische Belastung, Kapitel 2.4.4). So sollten nach der Rahmenempfehlung<br />

Nordrhein-Westfalen die Helfer über folgende Kenntnisse verfügen: Familiäre und so-<br />

ziale Beziehungen, Belastungssituation der pflegenden Angehörigen, verschiedene Be-<br />

wältigungsstrategien sowie Bedürfnisse von Pflegenden und anderen Familienmitglie-<br />

dern (Landesinitiative Demenz-Service NRW 2005a, S. 19). Dabei geht die Qualifizie-<br />

rung auf die Lebens- und Familienkonzepte der Angehörigen ein. Die Ehrenamtlichen<br />

müssen die Konzepte akzeptieren (ebd.). „Wichtig ist, dass diese Inhalte immer bezogen<br />

auf die Rolle des freiwilligen Helfenden vermittelt werden, also konkret, praxisbezogen<br />

und nicht abstrakt und theoretisch sind.“(ebd.).<br />

Als wesentlichen inhaltlichen Punkt wird in fünf Fällen auf die rechtlichen Aspekte der<br />

Betreuung in unterschiedlichem Umfang eingegangen. Die erarbeitete Rahmenempfeh-<br />

lung von Nordrhein-Westfalen geht darauf allerdings nicht ein. Sie orientiert sich an der<br />

Landesverordnung Nordrhein-Westfalen, in der das Thema Recht nicht aufgeführt ist<br />

(Landesinitiative Demenz-Service NRW 2005a, S. 9). Bei der Qualifizierung des Helfe-<br />

rInnenkreises in Nürnberg (Pilgrim, Tschainer 1998, S. 16) werden Aspekte der Leis-<br />

tungsvoraussetzungen, der Pflegestufen, der Antragstellung bis hin zur Leistungsent-<br />

scheidung, der Angehörigenkurse und –beratung vermittelt. Darüber hinaus gehören<br />

Kontrollbesuche und Höherstufungsantrag bei der Pflegeversicherung sowie der Betreu-<br />

ungseinrichtung, Pflichten und Rechte der Betreuungsperson sowie freiheitsentziehende<br />

Maßnahmen des Betreuungsgesetzes zum Inhalt dieser Qualifikation. Das Konzept von<br />

Kannen (2004, S. 10) beschränkt sich auf die Bedeutung der Schweigepflicht, den Tat-<br />

bestand der <strong>Fr</strong>eiheitsberaubung, die Möglichkeiten der Vorsorge und der gesetzlichen<br />

Betreuung. Bei den Inhalten der Schulung in Niedersachsen wird nur Bezug auf das<br />

73

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!