Diplomarbeit Fr. Krauß_neu - Alzheimer Gesellschaft Thüringen eV
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<strong>Fr</strong>ühwarnzeichen, die Verlaufsstadien und die Therapie beschrieben (ebd., S. 20f.). Mit<br />
diesen zentralen Punkten beschäftigen sich alle Schulungen. Das Rahmenkonzept von<br />
Schrön zeigt nur eine Übersicht der empfohlenen Inhalte der Schulung ehrenamtlicher<br />
Helfer.<br />
Ebenfalls wird in allen Qualifizierungen auf die Situation der Angehörigen eingegan-<br />
gen. Im Handbuch von Kannen (2004, S. 10) wird dieser Inhalt innerhalb des Punktes<br />
„die Betreuung Demenzkranker“ eingebaut. Ziel (Pilgrim, Tschainer 1998, S. 13) dieses<br />
Moduls ist es, dass die Ehrenamtlichen die verschieden Belastungen der pflegenden<br />
Angehörigen, insbesondere die höhere Belastung durch die Demenz kennen lernen (de-<br />
menzspezifische Belastung, Kapitel 2.4.4). So sollten nach der Rahmenempfehlung<br />
Nordrhein-Westfalen die Helfer über folgende Kenntnisse verfügen: Familiäre und so-<br />
ziale Beziehungen, Belastungssituation der pflegenden Angehörigen, verschiedene Be-<br />
wältigungsstrategien sowie Bedürfnisse von Pflegenden und anderen Familienmitglie-<br />
dern (Landesinitiative Demenz-Service NRW 2005a, S. 19). Dabei geht die Qualifizie-<br />
rung auf die Lebens- und Familienkonzepte der Angehörigen ein. Die Ehrenamtlichen<br />
müssen die Konzepte akzeptieren (ebd.). „Wichtig ist, dass diese Inhalte immer bezogen<br />
auf die Rolle des freiwilligen Helfenden vermittelt werden, also konkret, praxisbezogen<br />
und nicht abstrakt und theoretisch sind.“(ebd.).<br />
Als wesentlichen inhaltlichen Punkt wird in fünf Fällen auf die rechtlichen Aspekte der<br />
Betreuung in unterschiedlichem Umfang eingegangen. Die erarbeitete Rahmenempfeh-<br />
lung von Nordrhein-Westfalen geht darauf allerdings nicht ein. Sie orientiert sich an der<br />
Landesverordnung Nordrhein-Westfalen, in der das Thema Recht nicht aufgeführt ist<br />
(Landesinitiative Demenz-Service NRW 2005a, S. 9). Bei der Qualifizierung des Helfe-<br />
rInnenkreises in Nürnberg (Pilgrim, Tschainer 1998, S. 16) werden Aspekte der Leis-<br />
tungsvoraussetzungen, der Pflegestufen, der Antragstellung bis hin zur Leistungsent-<br />
scheidung, der Angehörigenkurse und –beratung vermittelt. Darüber hinaus gehören<br />
Kontrollbesuche und Höherstufungsantrag bei der Pflegeversicherung sowie der Betreu-<br />
ungseinrichtung, Pflichten und Rechte der Betreuungsperson sowie freiheitsentziehende<br />
Maßnahmen des Betreuungsgesetzes zum Inhalt dieser Qualifikation. Das Konzept von<br />
Kannen (2004, S. 10) beschränkt sich auf die Bedeutung der Schweigepflicht, den Tat-<br />
bestand der <strong>Fr</strong>eiheitsberaubung, die Möglichkeiten der Vorsorge und der gesetzlichen<br />
Betreuung. Bei den Inhalten der Schulung in Niedersachsen wird nur Bezug auf das<br />
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