Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...
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II.<br />
Interessen <strong>der</strong> betroffenen „Spieler“<br />
Vom Betrieb <strong>der</strong> <strong>Übertragung</strong>snetze, dem zu erwartenden Verkaufsprozess und<br />
einer sich neu formierenden Netzbetreiberstruktur sind verschiedene Personen,<br />
Behörden und Körperschaften betroffen („Spieler“). Die Spieler haben teilweise sehr<br />
unterschiedliche Interessen. Diese Interessen werden im Folgenden kurz skizziert.<br />
Viele <strong>der</strong> skizzierten Spielerinteressen werden später noch im Kontext verschiedener<br />
Einzelfragen vertieft behandelt.<br />
1. Netzbetreiber<br />
Bei <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> Netzbetreiberinteressen ist zwischen <strong>Übertragung</strong>snetzbetreibern<br />
und Verteilnetzbetreibern zu unterscheiden.<br />
a) <strong>Übertragung</strong>snetzbetreiber<br />
Den <strong>Übertragung</strong>snetzbetreibern verleiht <strong>die</strong> trotz <strong>der</strong> vorgeschriebenen<br />
rechtlichen Entflechtung im Konzern verbleibende Kontrolle <strong>über</strong> ihren<br />
Netzbereich eine starke Position. Auch durch eine starke Aufsicht <strong>der</strong><br />
Bundesnetzagentur kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Netz<br />
innerhalb des Konzerns als strategisches Mittel zur Sicherung von Interessen<br />
im Erzeugungs- o<strong>der</strong> Handelsbereich eingesetzt wird. 1 Auch bildet<br />
<strong>der</strong> Netzbetrieb einen bislang zumindest grundsätzlich profitablen<br />
Geschäftsbereich. Wie wir in Teil F. zeigen werden, deutet sich jedoch<br />
an, dass unter den Bedingungen <strong>der</strong> Anreizregulierung <strong>der</strong> Netzbetrieb<br />
wirtschaftlich unattraktiv werden könnte. Die ÜNB haben sich bisher zu<br />
den Fragen Netzverkauf und Überführung <strong>der</strong> Netze in eine Deutsche<br />
Netz-Gesellschaft unterschiedlich positioniert:<br />
• E.ON ist gemäß <strong>der</strong> Entscheidung <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />
(„Kommission“) vom 26. November 2008 verpflichtet, sein <strong>Übertragung</strong>snetz<br />
zu verkaufen. Die Kommission hat <strong>die</strong> entsprechende<br />
Verpflichtungszusage von E.ON in <strong>der</strong> genannten Entscheidung<br />
für <strong>die</strong> E.ON AG und alle ihre Tochtergesellschaften für ver-<br />
1<br />
InfraComp, Faire Strompreise: Grundlagen und Handlungsbedarf, erstellt für das Bundesministerium für Umwelt,<br />
Naturschutz und Reaktorsicherheit, 2009, sub. 3.2.<br />
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