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Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...

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II.<br />

Interessen <strong>der</strong> betroffenen „Spieler“<br />

Vom Betrieb <strong>der</strong> <strong>Übertragung</strong>snetze, dem zu erwartenden Verkaufsprozess und<br />

einer sich neu formierenden Netzbetreiberstruktur sind verschiedene Personen,<br />

Behörden und Körperschaften betroffen („Spieler“). Die Spieler haben teilweise sehr<br />

unterschiedliche Interessen. Diese Interessen werden im Folgenden kurz skizziert.<br />

Viele <strong>der</strong> skizzierten Spielerinteressen werden später noch im Kontext verschiedener<br />

Einzelfragen vertieft behandelt.<br />

1. Netzbetreiber<br />

Bei <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> Netzbetreiberinteressen ist zwischen <strong>Übertragung</strong>snetzbetreibern<br />

und Verteilnetzbetreibern zu unterscheiden.<br />

a) <strong>Übertragung</strong>snetzbetreiber<br />

Den <strong>Übertragung</strong>snetzbetreibern verleiht <strong>die</strong> trotz <strong>der</strong> vorgeschriebenen<br />

rechtlichen Entflechtung im Konzern verbleibende Kontrolle <strong>über</strong> ihren<br />

Netzbereich eine starke Position. Auch durch eine starke Aufsicht <strong>der</strong><br />

Bundesnetzagentur kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Netz<br />

innerhalb des Konzerns als strategisches Mittel zur Sicherung von Interessen<br />

im Erzeugungs- o<strong>der</strong> Handelsbereich eingesetzt wird. 1 Auch bildet<br />

<strong>der</strong> Netzbetrieb einen bislang zumindest grundsätzlich profitablen<br />

Geschäftsbereich. Wie wir in Teil F. zeigen werden, deutet sich jedoch<br />

an, dass unter den Bedingungen <strong>der</strong> Anreizregulierung <strong>der</strong> Netzbetrieb<br />

wirtschaftlich unattraktiv werden könnte. Die ÜNB haben sich bisher zu<br />

den Fragen Netzverkauf und Überführung <strong>der</strong> Netze in eine Deutsche<br />

Netz-Gesellschaft unterschiedlich positioniert:<br />

• E.ON ist gemäß <strong>der</strong> Entscheidung <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />

(„Kommission“) vom 26. November 2008 verpflichtet, sein <strong>Übertragung</strong>snetz<br />

zu verkaufen. Die Kommission hat <strong>die</strong> entsprechende<br />

Verpflichtungszusage von E.ON in <strong>der</strong> genannten Entscheidung<br />

für <strong>die</strong> E.ON AG und alle ihre Tochtergesellschaften für ver-<br />

1<br />

InfraComp, Faire Strompreise: Grundlagen und Handlungsbedarf, erstellt für das Bundesministerium für Umwelt,<br />

Naturschutz und Reaktorsicherheit, 2009, sub. 3.2.<br />

10

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