Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...
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ten, dass <strong>die</strong> Verpflichtungszusagen ohne Verzögerung eingehalten<br />
werden können.<br />
• Der Käufer muss nach vernünftiger Einschätzung in <strong>der</strong> Lage<br />
sein, <strong>die</strong> Funktion eines Netzbetreibers zu <strong>über</strong>nehmen<br />
und alle dafür erfor<strong>der</strong>lichen Genehmigungen von den<br />
betreffenden Behörden zu erhalten, einschließlich <strong>der</strong> Genehmigung<br />
gemäß § 4 EnWG.<br />
bb) Vorgaben für <strong>die</strong> gesellschaftsrechtliche Struktur des Käufers<br />
Die Anfor<strong>der</strong>ungen an den Käufer des <strong>Übertragung</strong>snetzes sind in<br />
<strong>der</strong> für verbindlich erklärten Fassung <strong>der</strong> Verpflichtungszusage im<br />
Vergleich zur Entwurfsfassung vom 26. Mai 2008 leicht abgeän<strong>der</strong>t<br />
worden. Während <strong>die</strong> Entwurfsfassung noch Verbotstatbestände<br />
für <strong>die</strong> gesellschaftsrechtliche Struktur des Käufers aufgestellt<br />
hatte und formulierte:<br />
„The Transmission System Purchaser […]<br />
shall not“,<br />
bestimmte näher definierte gesellschaftsrechtliche Verflechtungen<br />
zu Versorgungs- und Erzeugungsunternehmen aufweisen, ist <strong>die</strong>se<br />
Anfor<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> für verbindlich erklärten Fassung vom 14.<br />
Oktober 2008 leicht aufgeweicht worden. Zwar enthält auch <strong>die</strong><br />
verbindlich erklärte Fassung <strong>die</strong>selben im Folgenden dargestellten<br />
für bedenklich gehaltenen Gesellschaftsstrukturen. Diese sind jedoch<br />
nicht mehr als Verbotstatbestand für den Käufer formuliert,<br />
son<strong>der</strong>n sollen nunmehr nur noch einen prima facie Anlass für<br />
wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen den Käufer begründen<br />
und stellen damit keine absoluten Ausschlussgründe mehr dar.<br />
Einen prima facie Anlass für wettbewerbsrechtliche Bedenken erzeugt<br />
danach:<br />
• ein Unternehmen, dass direkt o<strong>der</strong> indirekt Kontrolle an einem<br />
an<strong>der</strong>em Unternehmen ausübt, das eine <strong>der</strong> Funktionen<br />
Erzeugung o<strong>der</strong> Versorgung wahrnimmt o<strong>der</strong> das Rechte<br />
an einem solchen Unternehmen ausübt,<br />
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