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Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...

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unternehmen einen Min<strong>der</strong>heitsanteil an einem <strong>Übertragung</strong>snetzbetreiber<br />

o<strong>der</strong> <strong>Übertragung</strong>snetz halten dürfen.<br />

b) ISO-Modell<br />

Art. 13 EltRL erlaubt alternativ <strong>die</strong> Errichtung eines unabhängigen Netzbetreibers.<br />

Für den Fall, dass das <strong>Übertragung</strong>snetz einem vertikal integrierten<br />

Unternehmen gehört, soll es für das Unternehmen möglich,<br />

sein, das Eigentum am <strong>Übertragung</strong>snetz zu behalten, wenn <strong>der</strong> Netzbetrieb<br />

von einem unabhängigen Treuhän<strong>der</strong>, dem sog. ISO, durchgeführt<br />

wird. Der ISO ist zuständig für <strong>die</strong> Netzzugangsgewährung, <strong>die</strong><br />

Netzentgelte sowie <strong>die</strong> Planung, den Bau und <strong>die</strong> Inbetriebnahme von<br />

neuen Infrastrukturen. Der Netzeigentümer bleibt nach <strong>die</strong>sem Modell<br />

von jeglicher Einflussnahme auf Zugangsgewährung und Investitionsentscheidungen<br />

ausgeschlossen. Er muss jedoch <strong>die</strong> vom ISO beschlossenen<br />

Investitionen finanzieren.<br />

c) ITO-Modell<br />

Auf Betreiben von acht Mitgliedstaaten – unter an<strong>der</strong>em Deutschland<br />

und Frankreich – wurde auch das ITO-Modell als sogenannter „Dritter<br />

Weg“ in Art. 17 EltRL eingeführt. Nach dem ITO-Modell können <strong>die</strong> vertikal<br />

integrierten Unternehmen ihre bisherige Struktur beibehalten. Gemäß<br />

Art. 17 Abs. 3 EltRL kann für den unabhängigen <strong>Übertragung</strong>snetzbetreiber<br />

<strong>die</strong> Rechtsform <strong>der</strong> Aktiengesellschaft, <strong>der</strong> Kommanditgesellschaft<br />

auf Aktien und <strong>der</strong> Gesellschaft mit beschränkter Haftung gewählt<br />

werden.<br />

Die Mitgliedstaaten müssen <strong>die</strong> Unternehmen jedoch verpflichten, bestimmte<br />

Regeln einzuhalten, <strong>die</strong> sicherstellen sollen, dass <strong>der</strong> Unternehmensteil<br />

Erzeugung und Versorgung vom <strong>Übertragung</strong>snetzbetreiber<br />

unabhängig ist. Tochterunternehmen des vertikal integrierten Unternehmens,<br />

<strong>die</strong> <strong>die</strong> Funktionen Erzeugung o<strong>der</strong> Versorgung wahrnehmen,<br />

dürfen we<strong>der</strong> direkt noch indirekt Anteile am Unternehmen des <strong>Übertragung</strong>snetzbetreibers<br />

halten. Der <strong>Übertragung</strong>snetzbetreiber darf we<strong>der</strong><br />

direkt noch indirekt Anteile an Tochterunternehmen des vertikal integrierten<br />

Unternehmens, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Funktionen Erzeugung o<strong>der</strong> Versorgung<br />

wahrnehmen, halten und darf keine Dividenden o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e finanzielle<br />

Zuwendungen von <strong>die</strong>sen Tochterunternehmen erhalten.<br />

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