20.02.2013 Aufrufe

Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...

Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...

Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Darstellung zeigt, dass dem positiven Wertpotenzial aus <strong>der</strong> Eigenkapitalverzinsung<br />

eine Wertmin<strong>der</strong>ung durch <strong>die</strong> absehbaren regulatorischen Risiken im Verhältnis<br />

von etwa 1:2 gegen<strong>über</strong> steht.<br />

Die regulierungsbedingten Risiken wären, wenn sie nicht gelöst werden, dauerhaft.<br />

Es wäre somit absehbar, dass <strong>der</strong> ÜNB dauerhaft Verlust machen würde und sich in<br />

Folge dessen nicht mehr am Kapitalmarkt finanzieren könnte.<br />

1. Überblick<br />

VI.<br />

Anpassungsbedarf des regulatorischen Rahmens<br />

In den vorangehenden Abschnitten wurden einige strukturelle Probleme aufgezeigt,<br />

<strong>die</strong> in <strong>der</strong> aktuellen Form <strong>der</strong> Anreizregulierung bestehen. Werden<br />

<strong>die</strong>se Probleme nicht gelöst, besteht <strong>die</strong> Gefahr, dass <strong>der</strong> Betrieb <strong>der</strong> <strong>Übertragung</strong>snetze<br />

von einem unabhängigen Investor nicht rentabel geführt werden<br />

kann und <strong>die</strong> Netzausbaumaßnahmen nicht in dem geplanten Umfang<br />

und Zeitplan umgesetzt werden. Darauf aufbauend werden nun einige Vorschläge<br />

genannt, wie <strong>die</strong>se Probleme für <strong>die</strong> erste Regulierungsperiode behoben<br />

werden könnten. Ab <strong>der</strong> zweiten Anreizregulierungsperiode sollte <strong>die</strong> Anreizregulierungsverordnung<br />

entsprechend angepasst werden.<br />

Die Risikoprämie innerhalb <strong>der</strong> Eigenkapitalverzinsung soll gemäß Verordnung<br />

angemessen zur Risikoallokation des Netzbetriebes sein. Gegenwärtig<br />

jedoch bestehen höhere Risiken als mit <strong>der</strong> Prämie abgedeckt werden. Die<br />

Eigenkapitalzinssätze für <strong>die</strong> erste Anreizregulierungsperiode sind verbindlich<br />

festgelegt. Eine den Kapitalmarktanfor<strong>der</strong>ungen entsprechende Rendite könnte<br />

durch Anpassung <strong>der</strong> Ermittlungsmethode des Zinssatzes zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> nächsten Eigenkapitalzinsfestlegung erreicht werden.<br />

Für <strong>die</strong> erste Regulierungsperiode bestünde eine Kompensationsmöglichkeit<br />

darin, <strong>die</strong>jenigen Risiken, <strong>die</strong> <strong>der</strong> ÜNB nicht selbst zu vertreten hat und <strong>die</strong> ein<br />

Unternehmen im Wettbewerb nicht bereit wäre für <strong>die</strong> festgelegte Risikoprämie<br />

zu <strong>über</strong>nehmen, als durchlaufende Posten durch <strong>die</strong> Höhe <strong>der</strong> Erlösobergrenze<br />

zu erstatten. Anzuerkennen wären im ersten Schritt <strong>die</strong> Plankosten mit<br />

späterer Erstattung <strong>der</strong> Differenz zu den Ist-Kosten.<br />

89

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!