Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...
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Die Darstellung zeigt, dass dem positiven Wertpotenzial aus <strong>der</strong> Eigenkapitalverzinsung<br />
eine Wertmin<strong>der</strong>ung durch <strong>die</strong> absehbaren regulatorischen Risiken im Verhältnis<br />
von etwa 1:2 gegen<strong>über</strong> steht.<br />
Die regulierungsbedingten Risiken wären, wenn sie nicht gelöst werden, dauerhaft.<br />
Es wäre somit absehbar, dass <strong>der</strong> ÜNB dauerhaft Verlust machen würde und sich in<br />
Folge dessen nicht mehr am Kapitalmarkt finanzieren könnte.<br />
1. Überblick<br />
VI.<br />
Anpassungsbedarf des regulatorischen Rahmens<br />
In den vorangehenden Abschnitten wurden einige strukturelle Probleme aufgezeigt,<br />
<strong>die</strong> in <strong>der</strong> aktuellen Form <strong>der</strong> Anreizregulierung bestehen. Werden<br />
<strong>die</strong>se Probleme nicht gelöst, besteht <strong>die</strong> Gefahr, dass <strong>der</strong> Betrieb <strong>der</strong> <strong>Übertragung</strong>snetze<br />
von einem unabhängigen Investor nicht rentabel geführt werden<br />
kann und <strong>die</strong> Netzausbaumaßnahmen nicht in dem geplanten Umfang<br />
und Zeitplan umgesetzt werden. Darauf aufbauend werden nun einige Vorschläge<br />
genannt, wie <strong>die</strong>se Probleme für <strong>die</strong> erste Regulierungsperiode behoben<br />
werden könnten. Ab <strong>der</strong> zweiten Anreizregulierungsperiode sollte <strong>die</strong> Anreizregulierungsverordnung<br />
entsprechend angepasst werden.<br />
Die Risikoprämie innerhalb <strong>der</strong> Eigenkapitalverzinsung soll gemäß Verordnung<br />
angemessen zur Risikoallokation des Netzbetriebes sein. Gegenwärtig<br />
jedoch bestehen höhere Risiken als mit <strong>der</strong> Prämie abgedeckt werden. Die<br />
Eigenkapitalzinssätze für <strong>die</strong> erste Anreizregulierungsperiode sind verbindlich<br />
festgelegt. Eine den Kapitalmarktanfor<strong>der</strong>ungen entsprechende Rendite könnte<br />
durch Anpassung <strong>der</strong> Ermittlungsmethode des Zinssatzes zum Zeitpunkt<br />
<strong>der</strong> nächsten Eigenkapitalzinsfestlegung erreicht werden.<br />
Für <strong>die</strong> erste Regulierungsperiode bestünde eine Kompensationsmöglichkeit<br />
darin, <strong>die</strong>jenigen Risiken, <strong>die</strong> <strong>der</strong> ÜNB nicht selbst zu vertreten hat und <strong>die</strong> ein<br />
Unternehmen im Wettbewerb nicht bereit wäre für <strong>die</strong> festgelegte Risikoprämie<br />
zu <strong>über</strong>nehmen, als durchlaufende Posten durch <strong>die</strong> Höhe <strong>der</strong> Erlösobergrenze<br />
zu erstatten. Anzuerkennen wären im ersten Schritt <strong>die</strong> Plankosten mit<br />
späterer Erstattung <strong>der</strong> Differenz zu den Ist-Kosten.<br />
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