Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...
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Die Höhe des Risikozuschlages im festgelegten Eigenkapitalzins ist daher<br />
relativ zu den Risiken, <strong>die</strong> <strong>die</strong> ÜNB tragen sollen, nicht angemessen.<br />
Wie sogleich aufgezeigt wird, sind <strong>die</strong> Risiken <strong>der</strong> ÜNB aus speziellen,<br />
regulierungsbedingten Einzelwagnissen in Summe höher als <strong>die</strong> Risikoprämie<br />
innerhalb <strong>der</strong> Eigenkapitalverzinsung.<br />
2. Gewinnerwartung des Kapitalmarktes<br />
Finanzinvestoren beurteilen <strong>die</strong> Gewinnhöhe auf Basis <strong>der</strong> Rechnungslegung<br />
nach IFRS. Die Eigenkapitalverzinsung innerhalb des Regulierungssystems<br />
verstehen sie nicht als Renditemesszahl, son<strong>der</strong>n als Entgeltkalkulationsgrundlage.<br />
Die zurzeit zulässigen Eigenkapitalrenditen nach StromNEV und<br />
ARegV sind daher nicht unmittelbar vergleichbar mit <strong>der</strong> Renditebemessung<br />
eines Investors basierend auf <strong>der</strong> Rechnungslegung nach IFRS.<br />
Aus Kapitalmarktsicht ist zur Ermittlung des Gewinns <strong>die</strong> Summe aus nominaler<br />
Eigenkapitalverzinsung, Leveragepotenzial aus <strong>der</strong> Optimierung <strong>der</strong> Finanzierung<br />
und <strong>der</strong> kalkulatorische Gewinn zur Unternehmenserhaltung (basierend<br />
auf Realkapitalerhaltung für Neuanlagen und Nettosubstanzerhaltung für<br />
Altanlagen) insgesamt zu beurteilen.<br />
Zur Bemessung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Renditeerwartung steht keine konsistente empirische<br />
Datenbasis zur Verfügung. Unser Erfahrungswert ist, dass langfristig<br />
orientierte Infrastrukturfonds eine Rendite von 12 bis 15 % anstreben. Auf <strong>der</strong><br />
globalen Suche nach Investitionsmöglichkeiten durch <strong>die</strong> Infrastrukturfonds<br />
stehen <strong>die</strong> deutschen <strong>Übertragung</strong>snetze im Wettbewerb zu an<strong>der</strong>en Investitionsgelegenheiten.<br />
Ein privater Infrastrukturfonds wird daher nur dann in eine<br />
Deutsche Netz AG investieren, wenn <strong>die</strong>se ihm eine angesichts des damit<br />
verbundenen Risikos im globalen Vergleich angemessene Rendite gewährt.<br />
Strategische Investoren wie ausländische Netzbetreiber sind gegebenenfalls<br />
bereit, geringe Abschläge hinzunehmen, sofern <strong>die</strong> strategischen Vorteile <strong>die</strong>se<br />
Abschläge aufwiegen. Grundsätzlich gilt aber auch hier, dass strategische<br />
Investoren eine risikoangepasste Kapitalverzinsung erwaten. Insofern unterscheidet<br />
sich ihre Sicht und Bewertung nicht grundsätzlich von <strong>der</strong> eines Infrastrukturfonds.<br />
Auch <strong>der</strong> Bund als Gesellschafter/Aktionär einer Deutschen Netz AG wird sich<br />
grundsätzlich nur unter Marktbedingungen an einer solchen Gesellschaft<br />
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