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Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...

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9. EEG- und KWK-Anlagenbetreiber<br />

Grundsätzlich haben <strong>die</strong> Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen einen Einspeise-<br />

und Vergütungsanspruch gegen<strong>über</strong> dem Verteilnetzbetreiber, im Falle<br />

eines Direktanschlusses auch gegen<strong>über</strong> dem <strong>Übertragung</strong>snetzbetreiber<br />

(vgl. §§ 8,16 EEG 2009; § 4 KWKG). Die auf <strong>Übertragung</strong>snetzebene entstehenden<br />

Kosten <strong>der</strong> Einspeisung (Ausgleichsmechanismus, Regel- und Ausgleichsenergie<br />

etc.) belasten <strong>die</strong> Anlagenbetreiber dagegen nicht.<br />

Allerdings können im Falle einer Netz<strong>über</strong>lastung mit EEG-Strom in einem<br />

Netzbereich EEG-Anlagen im Einzelfall zumindest kurzfristig „abgeregelt“<br />

werden (vgl. nur § 11 EEG 2009). Alle EE-Anlagenbetreiber haben deshalb<br />

ein elementares Interesse daran, dass <strong>die</strong> <strong>Übertragung</strong>snetze in einer Weise<br />

ausgebaut und betrieben werden, <strong>die</strong> eine möglichst reibungslose Aufnahme<br />

und einen Abtransport des von ihnen produzierten Stromes in das gesamte<br />

deutsche Netz gewährleistet. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für <strong>die</strong> Errichter großer<br />

Windparks, speziell Offshore-Windparks. Da bei einer Deutschen Netz-<br />

Gesellschaft <strong>die</strong> Koordination eines bedarfsgerechten Ausbaus einfacher ist<br />

und Engpässe durch ein einheitliches Netzmanagement eher vermieden würden,<br />

liegt eine Deutschen Netz-Gesellschaft auch im Interesse von EEG- und<br />

KWK-Anlagenbetreibern.<br />

III.<br />

Drittes <strong>Energie</strong>-Binnenmarktpaket<br />

1. Entflechtung <strong>der</strong> <strong>Übertragung</strong>snetze<br />

Nach langen Verhandlungen hat das Europäische Parlament am 22. April<br />

2009 den von Rat, Kommission und Parlament erarbeiteten Kompromiss<br />

zum Dritten <strong>Energie</strong>-Binnenmarktpaket für Strom und Gas verabschiedet. Unter<br />

an<strong>der</strong>em hat das Parlament <strong>die</strong> <strong>der</strong>zeitige Elektrizitätsbinnenmarkt-<br />

Richtlinie 2003/54/EG aufgehoben und eine neue Richtlinie des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates <strong>über</strong> gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt<br />

und zur Aufhebung <strong>der</strong> Richtlinie 2003/54/EG („EltRL“) verabschiedet.<br />

Der Rat soll <strong>die</strong>se noch im Juni 2009 annehmen. Nach Inkrafttreten<br />

<strong>der</strong> EltRL haben <strong>die</strong> Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, <strong>die</strong> Vorgaben in nationales<br />

Recht umzusetzen.<br />

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