Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...
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9. EEG- und KWK-Anlagenbetreiber<br />
Grundsätzlich haben <strong>die</strong> Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen einen Einspeise-<br />
und Vergütungsanspruch gegen<strong>über</strong> dem Verteilnetzbetreiber, im Falle<br />
eines Direktanschlusses auch gegen<strong>über</strong> dem <strong>Übertragung</strong>snetzbetreiber<br />
(vgl. §§ 8,16 EEG 2009; § 4 KWKG). Die auf <strong>Übertragung</strong>snetzebene entstehenden<br />
Kosten <strong>der</strong> Einspeisung (Ausgleichsmechanismus, Regel- und Ausgleichsenergie<br />
etc.) belasten <strong>die</strong> Anlagenbetreiber dagegen nicht.<br />
Allerdings können im Falle einer Netz<strong>über</strong>lastung mit EEG-Strom in einem<br />
Netzbereich EEG-Anlagen im Einzelfall zumindest kurzfristig „abgeregelt“<br />
werden (vgl. nur § 11 EEG 2009). Alle EE-Anlagenbetreiber haben deshalb<br />
ein elementares Interesse daran, dass <strong>die</strong> <strong>Übertragung</strong>snetze in einer Weise<br />
ausgebaut und betrieben werden, <strong>die</strong> eine möglichst reibungslose Aufnahme<br />
und einen Abtransport des von ihnen produzierten Stromes in das gesamte<br />
deutsche Netz gewährleistet. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für <strong>die</strong> Errichter großer<br />
Windparks, speziell Offshore-Windparks. Da bei einer Deutschen Netz-<br />
Gesellschaft <strong>die</strong> Koordination eines bedarfsgerechten Ausbaus einfacher ist<br />
und Engpässe durch ein einheitliches Netzmanagement eher vermieden würden,<br />
liegt eine Deutschen Netz-Gesellschaft auch im Interesse von EEG- und<br />
KWK-Anlagenbetreibern.<br />
III.<br />
Drittes <strong>Energie</strong>-Binnenmarktpaket<br />
1. Entflechtung <strong>der</strong> <strong>Übertragung</strong>snetze<br />
Nach langen Verhandlungen hat das Europäische Parlament am 22. April<br />
2009 den von Rat, Kommission und Parlament erarbeiteten Kompromiss<br />
zum Dritten <strong>Energie</strong>-Binnenmarktpaket für Strom und Gas verabschiedet. Unter<br />
an<strong>der</strong>em hat das Parlament <strong>die</strong> <strong>der</strong>zeitige Elektrizitätsbinnenmarkt-<br />
Richtlinie 2003/54/EG aufgehoben und eine neue Richtlinie des Europäischen<br />
Parlaments und des Rates <strong>über</strong> gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt<br />
und zur Aufhebung <strong>der</strong> Richtlinie 2003/54/EG („EltRL“) verabschiedet.<br />
Der Rat soll <strong>die</strong>se noch im Juni 2009 annehmen. Nach Inkrafttreten<br />
<strong>der</strong> EltRL haben <strong>die</strong> Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, <strong>die</strong> Vorgaben in nationales<br />
Recht umzusetzen.<br />
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