Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...
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Modelle eines künftigen Netzbetriebs muss eine effektive Aufsicht <strong>die</strong>ses natürlichen<br />
Monopols durch den Bund ermöglichen.<br />
• Schutz vor unerwünschten Übernahmen: Aufgrund <strong>der</strong> herausragenden<br />
Bedeutung <strong>der</strong> <strong>Übertragung</strong>snetze für <strong>die</strong> <strong>Energie</strong>versorgung Deutschlands<br />
sollte <strong>die</strong> Bundesrepublik in Ausnahmefällen <strong>die</strong> Möglichkeit haben, unerwünschte<br />
Übernahmen, welche <strong>die</strong> Gewährleistung <strong>der</strong> Versorgungssicherheit<br />
gefährden können, zu verhin<strong>der</strong>n.<br />
• Rechtliche Zulässigkeit: Die Neustrukturierung des <strong>Übertragung</strong>snetzbereiches<br />
muss den rechtlichen Rahmenbedingungen genügen. Diese sind vor allem<br />
<strong>die</strong> Vorgaben<br />
o aus <strong>der</strong> EltRL des EU Binnenmarktpaketes,<br />
o <strong>der</strong> durch <strong>die</strong> Kommission für verbindlich erklärten E.ON-<br />
Verpflichtungszusage,<br />
o des deutschen Regulierungsregimes, vor allem des EnWG und des<br />
GWB, wobei <strong>die</strong> nationalen rechtlichen Vorgaben selbstverständlich<br />
durch den deutschen Gesetzgeber angepasst werden könnten.<br />
C.<br />
Modelle eines künftigen Netzbetriebs<br />
Im Folgenden werden <strong>die</strong> im Wesentlichen in Betracht kommenden Modelle eines<br />
künftigen Netzbetriebs skizziert und anhand <strong>der</strong> aufgestellten Entscheidungskriterien<br />
bewertet.<br />
1. Überblick<br />
I.<br />
Modell 1: Kooperation von vier <strong>Übertragung</strong>snetzbetreibern<br />
Denkbar ist zunächst, dass <strong>die</strong> vier heutigen <strong>Übertragung</strong>snetzbetreiber das<br />
Eigentum an ihren eigenständigen Netzgesellschaften und damit den <strong>Übertragung</strong>snetzen<br />
behalten, aber bundesweit eine einheitliche Regelzone errichten.<br />
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