Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...
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(380/220 kV) zu veräußern. Das ebenfalls von E.ON Netz betriebene Hochspannungsnetz<br />
(110 kV) würde E.ON <strong>die</strong>sem Vorschlag zur Folge behalten.<br />
Die Kommission erklärte, dass sie beabsichtige, vorbehaltlich einer Marktprüfung<br />
<strong>die</strong> Verpflichtungszusage von E.ON gemäß Art. 9 Abs. 1 VO 1/2003 für<br />
bindend zu erklären. 20<br />
Eine Verpflichtungsentscheidung <strong>der</strong> Kommission nach Art. 9 Abs. 1 S. 1 VO<br />
1/2003 ist nach Eingang und Auswertung <strong>der</strong> Stellungnahmen am 26. November<br />
2008 ergangen. 21 Mit <strong>die</strong>ser hat <strong>die</strong> Kommission Verpflichtungszusage<br />
von E.ON in <strong>der</strong> zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt im Vergleich zum Ursprungsangebot<br />
leicht abgeän<strong>der</strong>ten Fassung vom 14. Oktober 2008 für verbindlich erklärt.<br />
2. Inhalt <strong>der</strong> Verpflichtungszusage<br />
Von Relevanz für <strong>die</strong>ses <strong>Gutachten</strong> ist <strong>die</strong> Verpflichtungszusage im Hinblick<br />
auf <strong>die</strong> Verpflichtung von E.ON zum Verkauf ihres Höchstspannungsnetzes.<br />
Danach muss E.ON Teile seiner <strong>Übertragung</strong>snetzsparte veräußern. Es handelt<br />
sich dabei um das Höchstspannungsnetz (380/220 kV), den Systembetrieb<br />
in <strong>der</strong> E.ON-Regelzone und damit zusammenhängende Aktivitäten. Innerhalb<br />
von 10 Jahren darf E.ON das veräußerte Netz nicht zurückerwerben.<br />
Im Einzelnen enthält <strong>die</strong> nunmehr verbindliche Verpflichtungszusage dafür<br />
folgende Vorgaben:<br />
a) Verkaufsgegenstand („Transmission System Business“)<br />
Verkaufsgegenstand ist das Höchstspannungsgeschäft, das sog.<br />
„Transmission System Business.“ Dazu gehören alle materiellen und<br />
immateriellen „Assets“, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Funktionalität des Höchstspannungsnetzes<br />
und für <strong>die</strong> Gewährleistung <strong>der</strong> Versorgungssicherheit von Bedeutung<br />
sind. Dies sind insbeson<strong>der</strong>e das Höchstspannungsnetz<br />
(380/220 kV), <strong>die</strong> dazugehörigen Verbindungsleitungen zu an<strong>der</strong>en<br />
deutschen o<strong>der</strong> europäischen Höchstspannungsnetzen und in das<br />
Höchstspannungsnetz integrierte Schaltanlagen und Umspannwerke,<br />
jeweils mit den dazugehörigen Grundstücken bzw. Rechten in Bezug auf<br />
Grundstücke Dritter sowie das im Zusammenhang mit dem Höchstspannungsgeschäft<br />
eingestellte Personal.<br />
20 Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Union, C 146/9, S. 34f.<br />
21 Art. 1 Entscheidung <strong>der</strong> Kommission vom 26.11.2008 (COMP/39.388 – Deutscher Stromgroßhandelsmarkt<br />
und COMP/39.389 – Deutscher Regelenergiemarkt).<br />
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