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Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...

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(380/220 kV) zu veräußern. Das ebenfalls von E.ON Netz betriebene Hochspannungsnetz<br />

(110 kV) würde E.ON <strong>die</strong>sem Vorschlag zur Folge behalten.<br />

Die Kommission erklärte, dass sie beabsichtige, vorbehaltlich einer Marktprüfung<br />

<strong>die</strong> Verpflichtungszusage von E.ON gemäß Art. 9 Abs. 1 VO 1/2003 für<br />

bindend zu erklären. 20<br />

Eine Verpflichtungsentscheidung <strong>der</strong> Kommission nach Art. 9 Abs. 1 S. 1 VO<br />

1/2003 ist nach Eingang und Auswertung <strong>der</strong> Stellungnahmen am 26. November<br />

2008 ergangen. 21 Mit <strong>die</strong>ser hat <strong>die</strong> Kommission Verpflichtungszusage<br />

von E.ON in <strong>der</strong> zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt im Vergleich zum Ursprungsangebot<br />

leicht abgeän<strong>der</strong>ten Fassung vom 14. Oktober 2008 für verbindlich erklärt.<br />

2. Inhalt <strong>der</strong> Verpflichtungszusage<br />

Von Relevanz für <strong>die</strong>ses <strong>Gutachten</strong> ist <strong>die</strong> Verpflichtungszusage im Hinblick<br />

auf <strong>die</strong> Verpflichtung von E.ON zum Verkauf ihres Höchstspannungsnetzes.<br />

Danach muss E.ON Teile seiner <strong>Übertragung</strong>snetzsparte veräußern. Es handelt<br />

sich dabei um das Höchstspannungsnetz (380/220 kV), den Systembetrieb<br />

in <strong>der</strong> E.ON-Regelzone und damit zusammenhängende Aktivitäten. Innerhalb<br />

von 10 Jahren darf E.ON das veräußerte Netz nicht zurückerwerben.<br />

Im Einzelnen enthält <strong>die</strong> nunmehr verbindliche Verpflichtungszusage dafür<br />

folgende Vorgaben:<br />

a) Verkaufsgegenstand („Transmission System Business“)<br />

Verkaufsgegenstand ist das Höchstspannungsgeschäft, das sog.<br />

„Transmission System Business.“ Dazu gehören alle materiellen und<br />

immateriellen „Assets“, <strong>die</strong> für <strong>die</strong> Funktionalität des Höchstspannungsnetzes<br />

und für <strong>die</strong> Gewährleistung <strong>der</strong> Versorgungssicherheit von Bedeutung<br />

sind. Dies sind insbeson<strong>der</strong>e das Höchstspannungsnetz<br />

(380/220 kV), <strong>die</strong> dazugehörigen Verbindungsleitungen zu an<strong>der</strong>en<br />

deutschen o<strong>der</strong> europäischen Höchstspannungsnetzen und in das<br />

Höchstspannungsnetz integrierte Schaltanlagen und Umspannwerke,<br />

jeweils mit den dazugehörigen Grundstücken bzw. Rechten in Bezug auf<br />

Grundstücke Dritter sowie das im Zusammenhang mit dem Höchstspannungsgeschäft<br />

eingestellte Personal.<br />

20 Amtsblatt <strong>der</strong> Europäischen Union, C 146/9, S. 34f.<br />

21 Art. 1 Entscheidung <strong>der</strong> Kommission vom 26.11.2008 (COMP/39.388 – Deutscher Stromgroßhandelsmarkt<br />

und COMP/39.389 – Deutscher Regelenergiemarkt).<br />

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