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Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...

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Der Bundesumweltminister hat in <strong>die</strong>sem Zusammenhang auch den<br />

Wunsch geäußert, Anbieter von Strom aus erneuerbaren <strong>Energie</strong>n<br />

(Ökostrom) an einer Deutschen Netz-Geselllschaft zu beteiligen. 9<br />

b) Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie<br />

Der Interessenschwerpunkt des Bundesministeriums für Wirtschaft und<br />

Technologie („BMWi“) liegt vor allen Dingen im Bereich <strong>der</strong> Versorgungssicherheit<br />

und starker und europaweit wettbewerbsfähiger Netzstrukturen.<br />

Aus <strong>die</strong>ser Perspektive befürwortet auch das BMWi <strong>die</strong><br />

Gründung einer Deutschen Netz-Gesellschaft, allerdings aussschliesslich<br />

ohne Beteiligung des Bundes. Der Bundeswirtschaftsminister hat zu<br />

<strong>die</strong>sem Zweck einen Mo<strong>der</strong>ator (Max Dietrich Kley, ehemaliger BASF-<br />

Vorstand) ernannt, <strong>der</strong> mit den ÜNB <strong>über</strong> eine Zusammenführung <strong>der</strong><br />

<strong>Übertragung</strong>snetze verhandeln soll. 10 In <strong>die</strong>sem Zusammenhang soll<br />

Presseberichten zufolge nach dem Willen des BMWi auch gleichzeitig<br />

<strong>über</strong> eine Laufzeitverlängerung <strong>der</strong> deutschen Atomkraftwerke gesprochen<br />

werden.<br />

c) Bundesministerium <strong>der</strong> Finanzen<br />

Äußerungen des Bundesministerium <strong>der</strong> Finanzen („BMF“), welches für<br />

eine mögliche Beteiligung des Bundes an einer Deutschen Netz-<br />

Gesellschaft zuständig wäre, sind bisher nicht bekannt. Das BMF hat<br />

darauf zu achten, dass Haushaltsmittel zur Finanzierung einer solchen<br />

Beteiligung nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn damit ein öffentlicher<br />

Zweck verfolgt wird und das damit verbundene unternehmerische<br />

Risiko angemessen entlohnt wird. Dabei wird das BMF auch prüfen,<br />

welchen zusätzlichen Nutzen im Vergleich zu einer rein privatwirtschaftlichen<br />

Lösung eine Bundesbeteiligung für <strong>die</strong> mit <strong>der</strong> Deutschen Netz<br />

AG verfolgten Ziele bringen könnte.<br />

3. Bundeskartellamt<br />

Das Bundeskartellamt („BKartA“) erkennt an, dass eine eigentumsrechtliche<br />

Entflechtung o<strong>der</strong> ein Modell mit einem unabhängigen Netzbetreiber grundsätzlich<br />

geeignet ist, das Behin<strong>der</strong>ungs- bzw. Diskriminierungspotential aus-<br />

9<br />

Vgl. Dow Jones Energy Daily, 29. September 2008, S. 4.<br />

10<br />

Vgl. eingehend Dow Jones Energy Daily, 29. September 2008, S. 4.<br />

14

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