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Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...

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en Stelle tretende Vermarktung des Stromes am Großhandelsmarkt werden<br />

<strong>die</strong> aktuell hohen Kosten und damit verbundene Risiken <strong>der</strong> EEG-<br />

Sekundärprozesse sinken. Gleichzeitig wird bei voraussichtlich weiter steigenden<br />

Strompreisen <strong>die</strong> (zeitweise) Direktvermarktung des Stromes für <strong>die</strong><br />

Anlagenbetreiber wirtschaftlich oft interessanter sein als <strong>die</strong> dauerhafte Inanspruchnahme<br />

<strong>der</strong> garantierten EEG-Vergütung. Die ÜNB werden Anlagenbetreibern<br />

<strong>die</strong> Direktvermarktung des EEG-Stromes als Dienstleistung anbieten<br />

und so eigenes Geschäft generieren können.<br />

II.<br />

Risikoadäquate Eigenkapitalverzinsung<br />

Gemäß § 21 Abs. 2 EnWG sind <strong>die</strong> Netznutzungsentgelte unter Berücksichtigung<br />

einer „angemessenen, wettbewerbsfähigen und risikoangepassten Verzinsung des<br />

eingesetzten Kapitals“ zu bilden.<br />

1. Eigenkapitalverzinsung in <strong>der</strong> Anreizregulierung<br />

a) Überblick<br />

Für <strong>die</strong> Bestimmung <strong>der</strong> Erlösobergrenze zu Beginn <strong>der</strong> Anreizregulierung<br />

nach § 4 i.V.m. § 6 ARegV und § 23a EnWG hat <strong>die</strong> BNetzA in einem<br />

Verwaltungsverfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 7 Abs. 6<br />

StromNEV und § 7 Abs. 6 GasNEV <strong>die</strong> Eigenkapitalzinssätze festgelegt.<br />

Für <strong>die</strong> erste Regulierungsperiode wurde ein Eigenkapitalzinssatz für<br />

Neuanlagen (aktiviert ab dem 01.01.2006) in Höhe von 9,29 % vor<br />

Steuern und für Altanlagen (aktiviert vor dem 01.01.2006) in Höhe von<br />

7,56 % vor Steuern festgelegt. 38<br />

Die Zinssätze bestehen aus einem risikolosen Zinssatz (Umlaufrendite<br />

festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten), einem Risikozuschlag<br />

für netzbetriebsspezifische unternehmerische Wagnisse sowie<br />

einem Zuschlag für <strong>die</strong> Körperschaftssteuer. Bei Altanlagen wird ein Inflationsabschlag<br />

abgezogen, da <strong>die</strong>se bereits <strong>über</strong> <strong>die</strong> Kalkulation des<br />

Anlagevermögens auf Wie<strong>der</strong>beschaffungsbasis (Tagesneuwert) berücksichtigt<br />

wird. Die Zusammensetzung <strong>der</strong> Zinssätze ist in nachfolgen<strong>der</strong><br />

Graphik dargestellt.<br />

38 BNetzA, Beschluss BK4-08-068 vom 07.07.2008.<br />

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