Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...
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2. Bewertung<br />
gungsnetze verkaufen würden, könnten bereits <strong>die</strong>se beiden größten<br />
Netze in einer Netz AG zusammengeführt werden.<br />
a) Bundesweite Regelzone<br />
Die Ausführungen zu Modell 1 gelten entsprechend.<br />
b) Unabhängigkeit von Erzeuger- und Vertriebsinteressen<br />
Die Unabhängigkeit von Erzeuger- und Vertriebsinteressen wird durch<br />
private Investoren, <strong>die</strong> nicht <strong>Energie</strong>versorgungsunternehmen sind o<strong>der</strong><br />
mit solchen verbunden sind, vollständig und optimal gewährleistet.<br />
Wettbewerbsschädliche Spill-over-Effekte wären nicht zu befürchten.<br />
c) Sicherstellung des Netzerhalts und -ausbaus<br />
Um sicherzustellen, dass <strong>die</strong> für den Netzerhalt und -ausbau notwendigen<br />
Investitionen getätigt werden, sind ausreichende Anreize für <strong>die</strong> privaten<br />
Investoren zu schaffen. Dazu ist <strong>der</strong> entsprechende Regulierungsrahmen<br />
zu schaffen (dazu ausführlich sub. F.).<br />
d) Effektive Aufsicht<br />
Die Aufsicht wird etwas vereinfacht, da keine gegenläufigen Konzerninteressen<br />
mitbestimmend für <strong>die</strong> Geschäftspolitik <strong>der</strong> Deutschen Netz-<br />
Gesellschaft sind.<br />
e) Schutz vor unerwünschten Übernahmen<br />
Die Ausführungen zum Modell 1 gelten entsprechend.<br />
f) Rechtliche Zulässigkeit<br />
Modell 3 fügt sich problemlos in den geltenden gesetzlichen Rahmen<br />
ein.<br />
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