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Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...

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2. Bewertung<br />

a) Bundesweite Regelzone<br />

Es ist grundsätzlich möglich, dass <strong>die</strong> vier <strong>Übertragung</strong>snetzbetreiber<br />

auch in den bestehenden gesellschaftsrechtlichen Strukturen eine einheitliche<br />

deutsche Regelzone durch eine verstärkte Kooperation untereinan<strong>der</strong><br />

schaffen. Dies ist im Wesentlichen Ziel des von <strong>der</strong> BNetzA<br />

eingeleiteten Festlegungsverfahrens. Allerdings führt <strong>die</strong> Koordination<br />

von vier separaten Netzgesellschaften unterschiedlicher Eigentümer<br />

zwangsläufig zu Reibungsverlusten. Eine vollständige Vereinheitlichung<br />

<strong>der</strong> Geschäftsprozesse wäre zwar möglich. Der Aufbau einer gemeinsamen<br />

Regel- und IT-Infrastruktur wäre jedoch in einer Deutschen Netz-<br />

Gesellschaft deutlich einfacher.<br />

b) Unabhängigkeit von Erzeuger- und Vertriebsinteressen<br />

Durch <strong>die</strong> Kooperation <strong>der</strong> vier <strong>Übertragung</strong>snetzbetreiber würde sich an<br />

dem bestehenden Zustand nichts än<strong>der</strong>n.<br />

c) Sicherstellung des Netzerhalts- und -ausbaus<br />

Im Hinblick auf <strong>die</strong> Gewährleistung des Netzerhalts und -ausbaus würde<br />

sich an <strong>der</strong> gegenwärtigen Situation nichts än<strong>der</strong>n, wenn <strong>die</strong> vier <strong>Übertragung</strong>snetzkonzerne<br />

zuständig für Entscheidung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Investitionen<br />

blieben.<br />

Sofern man unterstellt, dass <strong>die</strong> Übertragsnetz-Gesellschaften auch das<br />

Konzerninteresse im Blick haben, so sind sie unterschiedlichen Interessen<br />

ausgesetzt: Einerseits haben sie ein Interesse daran, <strong>die</strong> Netze in<br />

einem technisch einwandfreien Zustand zu erhalten und entsprechend<br />

des Bedarfs des verbundenen Erzeugungsunternehmens auszubauen.<br />

An<strong>der</strong>erseits haben sie tendenziell ein Interesse daran, den Netzausbaubedarf<br />

im Wesentlichen an den Bedarf des verbundenen Erzeugungsunternehmens<br />

auszurichten und <strong>die</strong> Nachfrage Dritter nachrangig<br />

zu behandeln.<br />

Ob es neben <strong>die</strong>sen strategischen Interessen auch ein eigenes Interesse<br />

<strong>der</strong> Netz-Tochter am Netzerhalt und Netzausbau gibt, hängt von den<br />

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