Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...
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2. Bewertung<br />
a) Bundesweite Regelzone<br />
Es ist grundsätzlich möglich, dass <strong>die</strong> vier <strong>Übertragung</strong>snetzbetreiber<br />
auch in den bestehenden gesellschaftsrechtlichen Strukturen eine einheitliche<br />
deutsche Regelzone durch eine verstärkte Kooperation untereinan<strong>der</strong><br />
schaffen. Dies ist im Wesentlichen Ziel des von <strong>der</strong> BNetzA<br />
eingeleiteten Festlegungsverfahrens. Allerdings führt <strong>die</strong> Koordination<br />
von vier separaten Netzgesellschaften unterschiedlicher Eigentümer<br />
zwangsläufig zu Reibungsverlusten. Eine vollständige Vereinheitlichung<br />
<strong>der</strong> Geschäftsprozesse wäre zwar möglich. Der Aufbau einer gemeinsamen<br />
Regel- und IT-Infrastruktur wäre jedoch in einer Deutschen Netz-<br />
Gesellschaft deutlich einfacher.<br />
b) Unabhängigkeit von Erzeuger- und Vertriebsinteressen<br />
Durch <strong>die</strong> Kooperation <strong>der</strong> vier <strong>Übertragung</strong>snetzbetreiber würde sich an<br />
dem bestehenden Zustand nichts än<strong>der</strong>n.<br />
c) Sicherstellung des Netzerhalts- und -ausbaus<br />
Im Hinblick auf <strong>die</strong> Gewährleistung des Netzerhalts und -ausbaus würde<br />
sich an <strong>der</strong> gegenwärtigen Situation nichts än<strong>der</strong>n, wenn <strong>die</strong> vier <strong>Übertragung</strong>snetzkonzerne<br />
zuständig für Entscheidung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Investitionen<br />
blieben.<br />
Sofern man unterstellt, dass <strong>die</strong> Übertragsnetz-Gesellschaften auch das<br />
Konzerninteresse im Blick haben, so sind sie unterschiedlichen Interessen<br />
ausgesetzt: Einerseits haben sie ein Interesse daran, <strong>die</strong> Netze in<br />
einem technisch einwandfreien Zustand zu erhalten und entsprechend<br />
des Bedarfs des verbundenen Erzeugungsunternehmens auszubauen.<br />
An<strong>der</strong>erseits haben sie tendenziell ein Interesse daran, den Netzausbaubedarf<br />
im Wesentlichen an den Bedarf des verbundenen Erzeugungsunternehmens<br />
auszurichten und <strong>die</strong> Nachfrage Dritter nachrangig<br />
zu behandeln.<br />
Ob es neben <strong>die</strong>sen strategischen Interessen auch ein eigenes Interesse<br />
<strong>der</strong> Netz-Tochter am Netzerhalt und Netzausbau gibt, hängt von den<br />
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