Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...
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) Stimmrechtslose Beteiligungen <strong>der</strong> vier ÜNB-Konzerne und Anbieter<br />
Erneuerbarer <strong>Energie</strong>n<br />
Nach <strong>der</strong> Verpflichtungszusage von E.ON sollten sich an <strong>der</strong> Deutschen<br />
Netz-Gesellschaft im Modell 3 Erzeugungs- und Versorgungsunternehmen<br />
nicht beteiligen, wenn sie <strong>über</strong> Stimmrechte o<strong>der</strong> Rechte zu zur<br />
Bestellung von Organmitglie<strong>der</strong>n verfügen (sog. strategische Beteiligungen).<br />
Im Ergebnis wären daher nur rein finanzielle, stimmrechtslose Beteiligungsformen<br />
ohne Entsen<strong>der</strong>echte zulässig.<br />
Als <strong>Energie</strong>versorgungsunternehmen gelten gemäß <strong>der</strong> Definition des<br />
§ 3 Nr. 18 EnWG nicht nur <strong>die</strong> vier großen, integrierten Versorger E.ON,<br />
Vattenfall, RWE und EnBW, son<strong>der</strong>n sämtliche natürliche o<strong>der</strong> juristische<br />
Personen, <strong>die</strong> <strong>Energie</strong> an an<strong>der</strong>e liefern. Dies umfasst auch Anbieter<br />
von Strom aus erneuerbaren <strong>Energie</strong>n. Gleiches gilt für Erzeuger<br />
(Kraftwerksbetreiber). Alle <strong>Energie</strong>versorgungsunternehmen könnten<br />
daher lediglich z.B. stimmrechtslose Vorzugsaktien halten, <strong>die</strong> keinerlei<br />
Einfluss ermöglichen, aber dafür mit einem nachzahlbaren Vorzug bei<br />
<strong>der</strong> Gewinnverteilung ausgestattet sind.<br />
c) Börsengang<br />
Im Falle einer Organisation <strong>der</strong> Deutschen Netz Gesellschaft als Aktiengesellschaft<br />
könnten <strong>die</strong> Aktien einer Deutschen Netz AG, wie beispielsweise<br />
<strong>die</strong> <strong>der</strong> National Grid plc. in Großbritannien, an <strong>der</strong> Börse<br />
notiert werden. Dadurch könnte sich <strong>die</strong> Deutsche Netz AG insbeson<strong>der</strong>e<br />
das für den Ausbau <strong>der</strong> Netze erfor<strong>der</strong>liche Eigenkapital <strong>über</strong> den<br />
Kapitalmarkt beschaffen. Bei einer Börsennotierung ist ein Mindestmaß<br />
an Streubesitz (Free Float) erfor<strong>der</strong>lich, um <strong>die</strong> notwendige Liquidität <strong>der</strong><br />
Aktien sicherzustellen. Insoweit könnten neben den langfristig orientierten<br />
Investoren auch kleinere und kurzfristig interessierte Anleger beteiligt<br />
werden.<br />
d) Stufenweise Verwirklichung<br />
Das vorstehend beschriebene Modell 3 kann auch schrittweise verwirklich<br />
werden. Auch wenn zunächst nur E.ON und Vattenfall ihre Übertra-<br />
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