Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...
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Diesen Kapitalbedarf werden <strong>die</strong> Investoren auf dem internationalen Kapitalmarkt<br />
decken müssen. Daraus folgt, dass entscheidend für den Erfolg <strong>der</strong> Finanzierungsbeschaffung<br />
<strong>die</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Unternehmen und des deutschen<br />
Regulierungssystems durch <strong>die</strong> Banken ist (siehe oben Abschnitt F.III.1).<br />
Ein Risiko, dass <strong>die</strong> Netzausbauverpflichtung zu „stillen Lasten“ führt, besteht<br />
dann, wenn nicht sichergestellt ist, dass <strong>die</strong> Eigen- und Fremdkapitalkosten<br />
zur Finanzierung des Netzausbaus vollständig in den Netzentgelten amortisiert<br />
werden können.<br />
Der Präsident <strong>der</strong> BNetzA hat öffentlich erklärt, dass <strong>die</strong> tatsächlich entstandenen<br />
Fremdkapitalkosten in den Investitionsbudgets anerkannt werden. 46<br />
Diese Praxis müsste allerdings auf <strong>die</strong> gesamten Fremdkapitalkosten <strong>der</strong> ÜNB<br />
angewendet werden, um zu gewährleisten, dass sich das Unternehmen insgesamt<br />
tragfähig finanzieren kann. Sie müsste zudem entlang risikoadäquater<br />
Regeln angewendet werden. In ersten Anhörungsschreiben zur Genehmigung<br />
von Investitionsbudgets wird allerdings angekündigt, dass <strong>der</strong> anerkennungsfähige<br />
Zinssatz in <strong>der</strong> Höhe begrenzt sein wird und stets <strong>der</strong> niedrigste von<br />
drei möglichen sein soll:<br />
• <strong>der</strong> beantragte projektspezifische Zinssatz<br />
• <strong>der</strong> jährliche Durchschnitt des Zinssatzes für Kredite an nicht-finanzielle<br />
Kapitalgesellschaften (<strong>über</strong> 1 Mio. Euro, Laufzeit 1-5 Jahre) und <strong>der</strong> Umlaufrendite<br />
Industrieobligationen<br />
• <strong>der</strong> tatsächlich zu zahlende Zinssatz.<br />
Die Vergleichszinssätze reflektieren <strong>die</strong> spezifischen Finanzierungsrisiken<br />
nicht angemessen, da sie zum einen historisch sind (und damit nicht das jeweils<br />
aktuelle Marktumfeld reflektieren), in <strong>der</strong> Laufzeit nicht angemessen sind<br />
(Projektfinanzierungen in <strong>der</strong> Größenordnung <strong>der</strong> Investitionsbudgets werden<br />
eher eine Laufzeit von 10 Jahren haben) und sich schließlich nicht auf <strong>die</strong><br />
spezifische Risikoeinschätzung <strong>der</strong> Banken für Netzbetreiber beziehen. Die<br />
vorgesehene Zinsbegrenzung birgt daher signifikante finanzielle Risiken. Der<br />
angemessene Fremdkapitalzinssatz kann nur auf Basis effizienter Finanzierungsbeschaffung<br />
im Wettbewerb ermittelt werden.<br />
46 vgl. „Sprechzettel“ vom 07.07.2008, http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/13919.pdf.<br />
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