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Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...

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2. Bewertung<br />

a) Bundesweite Regelzone<br />

Die Ausführungen zu Modell 2 gelten entsprechend.<br />

b) Unabhängigkeit von Erzeuger- und Vertriebsinteressen<br />

Die Unabhängigkeit von Erzeuger- und Vertriebsinteressen ist vollständig<br />

gewährleistet.<br />

c) Sicherstellung des Netzerhalts und -ausbaus<br />

Im Falle einer qualifizierten Mehrheitsbeteiligung von 75 % plus eine<br />

Stimme kann <strong>der</strong> Bund <strong>über</strong> den <strong>die</strong> für den Netzerhalt und -ausbau<br />

notwendigen Investitionen entscheiden, sofern <strong>die</strong>se eine Kapitalerhöhung<br />

voraussetzen. Bei einer geringeren Beteiligung ist <strong>der</strong> Bund auf <strong>die</strong><br />

Mitwirkung an<strong>der</strong>er Aktionäre angewiesen. In <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

kann jedoch vorgesehen werden, dass bestimmte weitere für den<br />

Netzausbau wesentliche Maßnahmen nur mit bestimmten Zustimmungsquoren<br />

getroffen werden dürfen.<br />

d) Effektive Aufsicht<br />

Die Beteiligung des Bundes an <strong>der</strong> Deutschen Netz-Gesellschaft würde<br />

zu einem zusätzlichen Aufsichtsmittel neben <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>der</strong> Regulierungsbehörden<br />

führen. Abhängig von <strong>der</strong> Höhe seiner Beteiligung und<br />

<strong>der</strong> Ausgestaltung in den Gesellschaftsverträgen, kann <strong>der</strong> Bund bei allen<br />

Rechtsformen zumindest mittelbar Einfluss auf <strong>die</strong> Netzgesellschaft<br />

und auch <strong>die</strong> Geschäftspolitik <strong>der</strong> jeweiligen Geschäftsführung nehmen.<br />

Mit <strong>die</strong>sen Instrumentarien könnte <strong>der</strong> Bund auch begrenzten Einfluss<br />

auf <strong>die</strong> Netzausbaumaßnahmen nehmen.<br />

e) Schutz vor unerwünschten Übernahmen<br />

Bei einer Beteiligung des Bundes mit einfacher Mehrheit wäre <strong>die</strong> Netzgesellschaft<br />

gegen eine feindliche Kontroll<strong>über</strong>nahme geschützt.<br />

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