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Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...

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nach EEG und KWKG eine gesetzlich vorgegebene Aufgabe darstellt, <strong>die</strong> im Umfang<br />

vollständig abhängig ist von <strong>der</strong> aktuellen Gesetzes- und Verordnungslage. Die<br />

zu Beginn des Jahres 2009 in Kraft getretene Novelle des KWKG beeinflusst vor<br />

allem <strong>die</strong> Höhe des wirtschaftlichen Volumens <strong>der</strong> bestehenden Aufgaben. Für den<br />

Aufgabenbereich EEG-Ausgleich werden sich voraussichtlich ab 2010 grundlegen<strong>der</strong>e<br />

Neuerungen ergeben, da <strong>die</strong> physische Weiterwälzung des EEG-Stromes an<br />

Lieferanten durch <strong>die</strong> Vermarktung des Stromes nach Hochwälzung auf <strong>die</strong> ÜNB-<br />

Ebene ersetzt werden soll. 37<br />

1. Anlageneigentum und -management<br />

Die Funktion <strong>die</strong>ses Bereiches ist <strong>die</strong> Bereitstellung von Sachanlagen und Kapital<br />

sowie das Management des Netzbetriebs. Das Anlageneigentum und -<br />

management beinhaltet folgende Kernprozesse:<br />

• Regulierungsmanagement<br />

• Unternehmensentwicklung und -finanzierung<br />

• Netzentwicklungsplanung<br />

• Netzvertrieb (Netznutzung, Netzanschluss)<br />

• Betrieb <strong>der</strong> Leitwarten: Durchführung <strong>der</strong> Steuerung (Einspeisungen,<br />

Entnahmen, Netzkopplung) des Netzes zur Frequenzhaltung, Durchführung<br />

von Maßnahmen bei <strong>der</strong> Inanspruchnahme und Bereitstellung von<br />

Regelenergie sowie zur Durchführung des Engpassmanagements<br />

Die Kosten für <strong>die</strong>sen Geschäftsbereich werden in den Netznutzungsentgelten<br />

kalkuliert.<br />

2. Anlagenservice<br />

Die Funktion <strong>die</strong>ses Bereiches ist <strong>die</strong> Durchführung technischer und kaufmännischer<br />

Dienstleistungen im Auftrag des Anlageneigentümers bzw. -managers.<br />

Der Anlagenservice beinhaltet folgende Kernprozesse:<br />

37 Vgl. <strong>die</strong> Ausführungen in Fn. 8 zur AusglMechV.<br />

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