Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...
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Bestimmung des Teils des Gesamtrisikos eines Investitionsobjekts, <strong>der</strong><br />
nicht durch Risikostreuung beseitigt werden kann. CAPM ist <strong>die</strong> am weitesten<br />
verbreitete Methode zur Bestimmung von Risikoprämien in Bezug<br />
auf <strong>die</strong> Eigenkapitalverzinsung bei Unternehmensbewertungen.<br />
Jedes im Wettbewerb stehende Unternehmen realisiert in seinem Geschäft<br />
„Upsides“ und „Downsides“, <strong>der</strong>en Kumulation das Unternehmensergebnis<br />
bestimmt. Erst <strong>die</strong>ses Unternehmensergebnis ist Teil <strong>der</strong><br />
Bewertungsgrundlagen <strong>der</strong> Kapitalmärkte, also auch von CAPM.<br />
Bei <strong>der</strong> Bemessung <strong>der</strong> Risiken eines Netzbetreibers geht es um <strong>die</strong><br />
Beurteilung seiner allgemeinen und speziellen Risiken innerhalb eines<br />
bestimmten Regulierungsrahmens bei <strong>der</strong> Errichtung und dem Betrieb<br />
von <strong>Energie</strong>versorgungsnetzen. An<strong>der</strong>s als vor Beginn <strong>der</strong> Entgeltregulierung<br />
durch Gesetz und Bundesnetzagentur steht dem Netzbetreiber<br />
kein internes Portfolio aus Upside- und Downside-Potenzial mehr zur<br />
Verfügung. Dies hat zur Folge, dass je<strong>der</strong> zusätzlich eintretende Risikofall<br />
unmittelbar auf das Unternehmensergebnis durchschlägt. Die in Abbildung<br />
3 dargestellte Risikoprämie von 3,59 % wirkt damit als Gewinnbegrenzung.<br />
b) Bewertung<br />
Frontier Economics, <strong>die</strong> Verfasser des <strong>Gutachten</strong>s, auf dessen Grundlage<br />
<strong>die</strong> BNetzA den Risikozuschlag bestimmt hat, weist auf zwei Punkte<br />
bei <strong>der</strong> Bestimmung des Risikozuschlags nach CAPM hin:<br />
• Eine Differenzierung nach Verteil- und <strong>Übertragung</strong>snetzbetreibern<br />
wäre sinnvoll, „wenn Strom<strong>über</strong>tragungsnetzbetreibern beson<strong>der</strong>e<br />
Risiken aufgebürdet würden, sofern verschiedene Netz<strong>die</strong>nstleistungskosten<br />
(insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> Kosten für Engpassbeseitigung/Redispatch)<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Anreizregulierung als beeinflussbare<br />
Kosten interpretiert würden.“ 40<br />
• CAPM kann „genutzt werden, um das Risiko von verschiedenen<br />
Netzbetreibern (z.B. aus dem Ausland) zu quantifizieren, <strong>die</strong> ver-<br />
40 Frontier Economics: Ermittlung des Zuschlages zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer Wagnisse im Bereich<br />
Strom und Gas, <strong>Gutachten</strong> im Auftrag <strong>der</strong> Bundesnetzagentur, Juni 2008, S. 3.<br />
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