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Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...

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Bestimmung des Teils des Gesamtrisikos eines Investitionsobjekts, <strong>der</strong><br />

nicht durch Risikostreuung beseitigt werden kann. CAPM ist <strong>die</strong> am weitesten<br />

verbreitete Methode zur Bestimmung von Risikoprämien in Bezug<br />

auf <strong>die</strong> Eigenkapitalverzinsung bei Unternehmensbewertungen.<br />

Jedes im Wettbewerb stehende Unternehmen realisiert in seinem Geschäft<br />

„Upsides“ und „Downsides“, <strong>der</strong>en Kumulation das Unternehmensergebnis<br />

bestimmt. Erst <strong>die</strong>ses Unternehmensergebnis ist Teil <strong>der</strong><br />

Bewertungsgrundlagen <strong>der</strong> Kapitalmärkte, also auch von CAPM.<br />

Bei <strong>der</strong> Bemessung <strong>der</strong> Risiken eines Netzbetreibers geht es um <strong>die</strong><br />

Beurteilung seiner allgemeinen und speziellen Risiken innerhalb eines<br />

bestimmten Regulierungsrahmens bei <strong>der</strong> Errichtung und dem Betrieb<br />

von <strong>Energie</strong>versorgungsnetzen. An<strong>der</strong>s als vor Beginn <strong>der</strong> Entgeltregulierung<br />

durch Gesetz und Bundesnetzagentur steht dem Netzbetreiber<br />

kein internes Portfolio aus Upside- und Downside-Potenzial mehr zur<br />

Verfügung. Dies hat zur Folge, dass je<strong>der</strong> zusätzlich eintretende Risikofall<br />

unmittelbar auf das Unternehmensergebnis durchschlägt. Die in Abbildung<br />

3 dargestellte Risikoprämie von 3,59 % wirkt damit als Gewinnbegrenzung.<br />

b) Bewertung<br />

Frontier Economics, <strong>die</strong> Verfasser des <strong>Gutachten</strong>s, auf dessen Grundlage<br />

<strong>die</strong> BNetzA den Risikozuschlag bestimmt hat, weist auf zwei Punkte<br />

bei <strong>der</strong> Bestimmung des Risikozuschlags nach CAPM hin:<br />

• Eine Differenzierung nach Verteil- und <strong>Übertragung</strong>snetzbetreibern<br />

wäre sinnvoll, „wenn Strom<strong>über</strong>tragungsnetzbetreibern beson<strong>der</strong>e<br />

Risiken aufgebürdet würden, sofern verschiedene Netz<strong>die</strong>nstleistungskosten<br />

(insbeson<strong>der</strong>e <strong>die</strong> Kosten für Engpassbeseitigung/Redispatch)<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Anreizregulierung als beeinflussbare<br />

Kosten interpretiert würden.“ 40<br />

• CAPM kann „genutzt werden, um das Risiko von verschiedenen<br />

Netzbetreibern (z.B. aus dem Ausland) zu quantifizieren, <strong>die</strong> ver-<br />

40 Frontier Economics: Ermittlung des Zuschlages zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer Wagnisse im Bereich<br />

Strom und Gas, <strong>Gutachten</strong> im Auftrag <strong>der</strong> Bundesnetzagentur, Juni 2008, S. 3.<br />

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