Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...
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IV.<br />
Modell 4: Private Deutsche Netz-Gesellschaft mit Bundesbeteiligung<br />
1. Überblick<br />
Modell 4 würde wie Modell 3 <strong>die</strong> Gründung einer Deutschen Netz-Gesellschaft<br />
unter Beteiligung von privaten Unternehmen beinhalten, jedoch mit einer zusätzlichen<br />
Beteiligung des Bundes als Gesellschafter in noch festzulegen<strong>der</strong><br />
Höhe. Die hinsichtlich des Modells 3 gemachten Ausführungen zu den auf privater<br />
Seite in Frage kommenden Gesellschaftern gelten insoweit entsprechend.<br />
a) Aktiengesellschaft o<strong>der</strong> GmbH<br />
Das deutsche Recht bietet für private Gesellschaften grundsätzlich fünf<br />
Rechtsformen: Die Aktiengesellschaft („AG“) und <strong>die</strong> Gesellschaft mit<br />
beschränkter Haftung („GmbH“) (<strong>die</strong> sog. Kapitalgesellschaften) sowie<br />
<strong>die</strong> Kommanditgesellschaft („KG“), <strong>die</strong> offene Handelsgesellschaft<br />
(„OHG“) und <strong>die</strong> Gesellschaft bürgerlichen Rechts („GbR“) (<strong>die</strong> sog.<br />
Personengesellschaften).<br />
Für eine Deutsche Netz-Gesellschaft kommen von vornherein nur Kapitalgesellschaften<br />
in Betracht. Reine Personengesellschaften scheiden<br />
aufgrund <strong>der</strong> in ihnen gegebenen persönlichen Haftung aller o<strong>der</strong> zumindest<br />
einzelner Gesellschafter von vornherein aus. Kombinationsmodelle<br />
wie <strong>die</strong> GmbH & Co. KG o<strong>der</strong> <strong>die</strong> AG & Co. KG, bei denen <strong>die</strong> persönliche<br />
Haftung <strong>der</strong> Gesellschafter <strong>der</strong> KG durch <strong>die</strong> Zwischenschaltung<br />
einer GmbH o<strong>der</strong> AG als persönlich haften<strong>der</strong> Gesellschafterin aufgefangen<br />
wird, sind aufgrund <strong>der</strong> bei ihnen erfor<strong>der</strong>lichen Verschachtelung<br />
<strong>der</strong> zwei Gesellschaften in ihrer Struktur vergleichsweise kompliziert,<br />
ohne im vorliegenden Fall ersichtliche Vorteile zu bringen. Allerdings<br />
könnten sich hier steuerliche Vorteile bieten, <strong>der</strong>en Prüfung auftragsgemäß<br />
nicht Gegenstand <strong>die</strong>ser Untersuchung sind.<br />
Innerhalb <strong>der</strong> Kapitalgesellschaften bietet sich für eine Deutschen Netz-<br />
Gesellschaft neben <strong>der</strong> GmbH vor allem <strong>die</strong> Rechtsform <strong>der</strong> AG an. Die<br />
AG ist <strong>die</strong> typische Rechtsform für Großunternehmen, <strong>die</strong> ihren Kapitalbedarf<br />
<strong>über</strong> den Kapitalmarkt decken. Dies gilt umso mehr, soweit mittel-<br />
o<strong>der</strong> langfristig ein Börsengang <strong>der</strong> Deutschen Netz-Gesellschaft beab-<br />
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