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Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...

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des Allgemeinwohls möglich ist. Ob eine Vinkulierungsklausel zugunsten<br />

des Bundes danach gerechtfertigt werden könnte, hängt<br />

von ihrer konkreten Ausgestaltung ab und ist ggf. geson<strong>der</strong>t zu untersuchen.<br />

Das bereits erwähnte französische Gesetz stattete <strong>die</strong> staatliche<br />

Son<strong>der</strong>aktie auch mit einem Genehmigungsvorbehalt des Staates<br />

bei <strong>der</strong> Überschreitung bestimmter Schwellenwerte für eine direkte<br />

o<strong>der</strong> indirekte Beteiligung aus. Der EuGH kassierte <strong>die</strong>se Regelung,<br />

da das Genehmigungsrecht keinen Voraussetzungen unterliege<br />

und zu unbestimmt sei. 34 Auch das spanische Gesetz aus<br />

dem Jahre 2006, das den Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen<br />

des <strong>Energie</strong>sektors von einer vorherigen behördlichen Genehmigung<br />

abhängig macht, verstieß dem EuGH zufolge gegen<br />

<strong>die</strong> Art. 43 und 56 EG. Entscheidend sei, dass <strong>der</strong> Behörde ein<br />

kaum kontrollierbarer Ermessensspielraum eingeräumt wurde, <strong>der</strong><br />

<strong>die</strong> Gefahr von Diskriminierungen mit sich bringe. 35 Der EuGH hat<br />

auch <strong>die</strong> italienische Regelung beanstandet, <strong>die</strong> ein Einspruchsrecht<br />

des Staates vorsieht, wenn ein Investor einen bestimmten<br />

Prozentsatz <strong>der</strong> Stimmrechte an <strong>der</strong> Gesellschaft erwirbt. 36 Danach<br />

ist eine vorherige staatliche Kontrolle von Beteiligungen an<br />

<strong>der</strong> Netz AG – wenn <strong>über</strong>haupt – nur in engen Grenzen zulässig.<br />

Es müssten im Voraus jedenfalls objektive, nichtdiskriminierende<br />

Kriterien aufgestellt werden.<br />

Die vorstehenden Erwägungen dürften auch für an<strong>der</strong>e denkbare<br />

Son<strong>der</strong>rechte des Bundes gelten (An<strong>die</strong>nungspflicht und Vorkaufsrecht;<br />

„Change of Control“-Klauseln, <strong>die</strong> bei einem Kontrollwechsel<br />

auf Ebene des Gesellschafters ein Erwerbsrecht vorsehen („Call<br />

Option“).<br />

34 EuGH, Urt. v. 4.6.2002, Rs. C-483/99 (Goldene Aktie Frankreich), Slg. 2002, I-4781.<br />

35 EuGH, Urt. v. 17.7.2008, Rs. C-207/07.<br />

36 EuGH, Urt. v. 26.3.2009, Rs. C-326/07.<br />

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