Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...
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Eine reine Sperrminorität würde den Staat noch nicht in <strong>die</strong> Lage versetzen,<br />
den Aktionärskreis zu kontrollieren.<br />
Staatliche Son<strong>der</strong>rechte sind, wenn <strong>über</strong>haupt, nur in engen Grenzen<br />
zulässig.<br />
D.<br />
Einbringung <strong>der</strong> Netze in eine bundesweite Netzgesellschaft<br />
Die Einbringung und horizontale Bündelung <strong>der</strong> vier <strong>Übertragung</strong>snetze in einer<br />
Gesellschaft könnte auf verschiedenen Wegen vollzogen werden:<br />
1. Verschmelzung<br />
I.<br />
Überblick<br />
Je<strong>der</strong> <strong>der</strong> heutigen Eigentümer könnte seine Netzgesellschaft auf <strong>die</strong> neue<br />
Netz AG im Wege <strong>der</strong> Gesamtrechtsnachfolge verschmelzen (§ 2 UmwG).<br />
Den Anteilsinhabern <strong>der</strong> bestehenden Netzgesellschaften würden Anteile an<br />
<strong>der</strong> Deutschen Netz-Gesellschaft gewährt.<br />
2. <strong>Übertragung</strong> durch Abspaltung o<strong>der</strong> Ausglie<strong>der</strong>ung<br />
Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten <strong>der</strong> Netzgesellschaft könnten<br />
im Wege <strong>der</strong> teilweisen Gesamtrechtsnachfolge auf <strong>die</strong> neue Netz AG<br />
<strong>über</strong>tragen werden. Dies kann entwe<strong>der</strong> durch Abspaltung (§ 123 Abs. 2<br />
UmwG) o<strong>der</strong> durch Ausglie<strong>der</strong>ung erfolgen (§ 123 Abs. 3 UmwG). Im ersten<br />
Fall würden <strong>die</strong> bisherigen Anteilsinhaber an <strong>der</strong> Netz AG beteiligt; im zweiten<br />
Fall <strong>die</strong> bisherigen Netzgesellschaften.<br />
3. Einbringung als Sacheinlage<br />
Die existierenden Netzgesellschaften könnten <strong>die</strong> Vermögensgegenstände<br />
und Verbindlichkeiten im Wege <strong>der</strong> Einzelrechts<strong>über</strong>tragung als Sacheinlage<br />
in <strong>die</strong> Netz AG einbringen. Den Netzgesellschaften würden wie<strong>der</strong>um Anteile<br />
an <strong>der</strong> Netz AG gewährt.<br />
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