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Gutachten über die freiwillige Übertragung der Energie - LBD ...

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satz herangezogen wird). Diese Mehrkosten wären im aktuellen Regulierungsrahmen<br />

nicht in den Netzentgelten gedeckt.<br />

Folgt man den BGH-Urteilen vom 14.08.2008 in energiewirtschaftsrechtlichen<br />

Verfahren zur Netzentgeltgenehmigung 44 , so sind <strong>die</strong> anzuerkennenden<br />

Fremdkapitalkosten nicht pauschal vorab zu beschränken, son<strong>der</strong>n maßgeblich<br />

sind <strong>die</strong> Bedingungen <strong>der</strong> Finanzierung am Kreditmarkt sowie <strong>die</strong> Bonität<br />

des ÜNB aus Sicht <strong>der</strong> Kreditgeber. Die Bundesnetzagentur hat <strong>die</strong>se Urteile<br />

in den Verfahren zur Ermittlung <strong>der</strong> Erlösobergrenze in <strong>der</strong> Anreizregulierung<br />

nicht berücksichtigt. Bisher gibt es auch keine Signale, dass das bisherige<br />

Verfahren für <strong>die</strong> zweite Anreizregulierungsperiode geän<strong>der</strong>t wird.<br />

2. Zeitverzug bei nicht-beeinflussbaren Kosten aus EEG, Verlustenergie,<br />

Regelenergie<br />

Die ÜNB sind gesetzlich verpflichtet, verschiedene Leistungen zu erbringen,<br />

<strong>die</strong> nicht <strong>über</strong> <strong>die</strong> Eigenkapitalverzinsung entlohnt werden, <strong>die</strong> zugleich jedoch<br />

mit einem nicht steuerbaren Kostenrisiko verbunden sind:<br />

• Strukturierung <strong>der</strong> EEG-Ausgleichsenergie: Wesentlicher Treiber <strong>der</strong><br />

spezifischen Kosten <strong>der</strong> EEG-Ausgleichsenergie beim ÜNB ist <strong>der</strong>zeit,<br />

dass <strong>der</strong> ÜNB an <strong>die</strong> Endkundenvertriebe nicht einen Tagesfahrplan<br />

„wälzt“, son<strong>der</strong>n ein Monatsband erstellen muss. Mit dem Inkrafttreten<br />

<strong>der</strong> AusglMechV werden <strong>die</strong> Kostenrisiken aus dem EEG allerdings signifikant<br />

sinken.<br />

• Beschaffung <strong>der</strong> Verlustenergie: Wesentlicher Kostentreiber ist <strong>die</strong> Höhe<br />

<strong>der</strong> Strompreise. Die Großhandelsmarktpreise haben sich seit 2002<br />

mehr als verdoppelt. Die Terminmarktpreise für das Frontjahr haben sich<br />

von 2007 auf 2008 um 25 – 50 % erhöht und pendelten im September<br />

2008 zwischen 70 und 90 Euro/MWh bezogen auf das Base-Produkt<br />

2009. Nach dem Preisverfall im letzten Quartal 2009 bewegen sich <strong>die</strong><br />

Terminmarktpreise an <strong>der</strong> EEX <strong>der</strong>zeit im Bereich von 50 Euro/MWh für<br />

das Frontjahr. Weitere Kostenrisiken entstehen den ÜNB teilweise aus<br />

Effizienzdefiziten, <strong>die</strong> sie nicht zu vertreten haben, etwa Netz<strong>über</strong>lastung<br />

auf Grund von hoher Windeinspeisung o<strong>der</strong> Netzunterlastung auf Grund<br />

von Deindustrialisierung in Ostdeutschland.<br />

44 vgl. BGH-Urteil v. 14.08.2008, KVR 34/07.<br />

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