Jesus versus Jaldabaoth – Gnostische Elemente in ... - Radikalkritik
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exegetischen Nagelprobe besteht, stellt fest, dass etwas an dieser<br />
Interpretation nicht stimmen kann. Wenn der Verfasser als Gegenbild die<br />
römischen Imperatoren im S<strong>in</strong>n gehabt hätte, wie Vollenweider annimmt,<br />
entstünde e<strong>in</strong> <strong>in</strong>haltliches Problem. Übersetzt man mit Vollenweiders<br />
eigenen Worten: „Er (sc. der präexistente Christus) hielt das Gleichse<strong>in</strong><br />
mit Gott nicht für Raubgut, nicht für etwas gewaltsam zu Ergreifendes<br />
bzw. Ergriffenes,“ 67 und macht sich zugleich ganz <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em S<strong>in</strong>ne klar,<br />
dass sich diese Aussage gegen die römischen Imperatoren richtet, so<br />
muss sofort die Frage aufkommen, wie sich die Gottgleichheit der<br />
römischer Caesaren zu derjenigen des präexistenten Christus verhält. Ist<br />
diese denn wirklich von derselben Art, d.h. e<strong>in</strong>e wirkliche, echte<br />
Gottgleichheit, so dass sie mit ihr <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Atemzuge genannt werden<br />
kann? Kaum anzunehmen, dass der Verfasser diesen Gedanken, der sich<br />
allerd<strong>in</strong>gs aus e<strong>in</strong>er solchen Gegenüberstellung ergibt, gewollt hat, da er<br />
e<strong>in</strong>e Anerkennung der wirklichen Gottheit des Kaisers e<strong>in</strong>schließen<br />
würde und der von Vollenweider vorausgesetzten Intention strikt<br />
widerspräche.<br />
Oder aber, zweite Möglichkeit, ist das Gottgleichse<strong>in</strong> Christi von der<br />
Art der römischen Herrscher, also nur e<strong>in</strong> uneigentliches<br />
„Gottgleichse<strong>in</strong>“? Die dar<strong>in</strong> enthaltene <strong>in</strong>direkte Degradierung Christi<br />
macht e<strong>in</strong>e solche Annahme ebenfalls unwahrsche<strong>in</strong>lich.<br />
Vollenweider und andere übersehen, dass die „Gottgleichheit“ der<br />
geme<strong>in</strong>same Bezugspunkt von Bild und angenommenem Gegenbild ist<br />
und dass der vorausgesetzte (Negativ-) Vergleich nur funktioniert, wenn<br />
die Gottgleichheit des präexistenten Christus und die der irdischen<br />
Caesaeren auf e<strong>in</strong> und derselben Ebene liegen <strong>–</strong> was bei dieser<br />
Interpretation jedoch nicht der Fall ist. 68<br />
Im Übrigen macht sich Vollenweider viel Mühe zu belegen, dass<br />
Imperatoren a) für gottgleich gehalten wurden und b) als räuberisch<br />
galten („Machtpositionen und Königreiche s<strong>in</strong>d dem räuberischen Griff<br />
67 Vollenweider 1999, S. 419.<br />
68 Vollends undurchsichtig werden Vollenweiders Ausführungen noch dadurch, dass<br />
er sich „mit Furcht und Zittern“ auf die Seite derer schlägt, die <strong>in</strong> dem „Gottgleichse<strong>in</strong>“<br />
6b e<strong>in</strong>e „Steigerung des Se<strong>in</strong>s <strong>in</strong> der Gottesgestalt“ und e<strong>in</strong>e „res rapienda“ sieht<br />
(S.429). Daraus ergeben ergeben sich nun sogar drei Ebenen des Gottgleichse<strong>in</strong>s: 1. die<br />
Gottgleichkeit als höchste „Steigerung des Se<strong>in</strong>s <strong>in</strong> der Gottesgestalt“, 2. das davon unterschiedene<br />
Se<strong>in</strong> des präexistenten Christus und 3. das davon noch e<strong>in</strong>mal zu unterscheidende<br />
der römischen Caesaren. Leider gibt uns Vollenweider ke<strong>in</strong>en Ariadnefaden<br />
an die Hand, um aus diesem Irrgarten herauszuf<strong>in</strong>den Der Gipfel der Konfusion wird<br />
erreicht, wo Vollenweider den Begriff der res rapienda gebraucht, obwohl er <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
vorangehenden Fußnote (S. 428, A. 89) gerade erklärt hatte, die Entgegensetzung von<br />
res rapta und res rapienda vermeiden zu wollen, „da sie mit zahlreichen Unschärfen<br />
und Konfusionen belastet isr.“ Wäre er diesem Vorsetz nur treu geblieben.<br />
© Hermann Deter<strong>in</strong>g <strong>–</strong> www.radikalkritik.de 2013