Strafzumessung und Verteidigerstrategie - Ferner & Kollegen
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Gem. § 40 Abs. 2 StGB wird die Höhe eines Tagessatzes als der<br />
dreißigste Teil eines monatlichen Nettoeinkommen errechnet. Das<br />
Gericht ist verpflichtet, das Einkommen zu ermitteln. Nach § 40<br />
Absatz 3 StGB kann das Gericht das Einkommen schätzen, ist aber<br />
verpflichtet Ermittlungen zu versuchen. 1 Bei der Höhe des<br />
Tagessatzes sind die persönlichen Verhältnisse zu berücksichtigen,<br />
so z. B. Unterhaltsverpflichtungen 2 , aber keine Abschreibungen 3.<br />
Schulden sind nur selten zu berücksichtigen 4. Inwieweit Vermögen zu<br />
berücksichtigen ist, ist fraglich.5 Ist jemand nicht berufstätig, ist der<br />
Mindestsatz anzunehmen 6.<br />
Die "unbaren Vorteile" sind hinzuzurechnen. Unterhaltszahlungen<br />
<strong>und</strong> Unterhaltsverpflichtungen sind mindernd zu berücksichtigen7.<br />
Bei Sozialhilfeempfängern kommt es auf die Gesamtheit der<br />
Unterstützungs- <strong>und</strong> Fürsorgeleistungen an. 8 Ist eine sofortige<br />
Zahlung nicht möglich oder zumutbar, ist in dem Verurteilten<br />
Ratenzahlung zu bewilligen. Der Richter kann von dieser Regel<br />
abweichen, wenn der Täter nur über Mittel verfügt, die in der Nähe<br />
des Existenzminimums liegen. 9<br />
Die Festesetzung der Höhe des Tagessatzes erfolgt also in drei<br />
Stufe:<br />
1. Bestimmung der Höhe des Tagessatzes nach dem<br />
Einkommen<br />
2. Reduzierung des Tagessatzes bei Erreichen des<br />
Existenzminimums<br />
3. Bewilligung von Ratenzahlung schon im Urteil<br />
Diese drei Elemente entziehen sich aber einer schematischen<br />
Betrachtung. Die Möglichkeit der Reduzierungen wird durch die<br />
Option Ratenzahlung relativiert - es bleibt aber Aufgabe des<br />
erkennenden Richters, ein gerechte Maß zu finden bei dem der<br />
erforderliche Charakter der Strafe als die Erfahrung eines<br />
empfindlichen Übels erhalten bleibt. 10<br />
Fällt dir ein Angeklagter aufgr<strong>und</strong> der vorläufigen Entziehung der<br />
Fahrerlaubnis seiner Arbeitsstelle <strong>und</strong> der wirft ihm aufgr<strong>und</strong> dieser<br />
Umstände das Arbeitslosengeld für drei Monate gesperrt, so ist dies<br />
1 OLG Düsseldorf NZV 94,324; BayObLG DAR 86,243<br />
2 OLG Celle NJW 75,1038<br />
3 OLG Hamm MDR 83,1043<br />
4 OLG Karlsruhe MdDR77, 65; BayObLG DAR 84,238<br />
5 OLG Celle NStZ 83,315<br />
6 Gebhardt Seite 482<br />
7 Hanseatisches OLG VRS 101, 106<br />
8 Tröndle/Fischer 50. Auflage Rdnr. 7 zu § 40<br />
9 so auch OLG Stuttgart NJW 94,745 ; OLG Celle NStZ-RR 98, 272<br />
10 BayObLG Beschluss vom 25. 8. 1999 (2 St RR 137/99) = VRS 99,51