Strafzumessung und Verteidigerstrategie - Ferner & Kollegen
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aber dazu führen, dass trotz Vorliegens der Regelvoraussetzung die<br />
Anordnung des Fahrverbots entfällt. 1<br />
3.12 Alkohol <strong>und</strong> Fahrverbot 2<br />
Bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG ist die Anordnung<br />
eines Fahrverbotes bereits im Gesetz nach § 25 Abs. 1 S. 2 StVG "in<br />
der Regel" vorgeschrieben. Damit hat der Gesetzgeber<br />
Trunkenheitsfahrten nach § 24 a StVG als besonders<br />
verantwortungslos klassifiziert <strong>und</strong> die Bewertung hinsichtlich der<br />
Anordnung eines Fahrverbots vorgenommen. 3 Ein Absehen von der<br />
Anordnung eines Fahrverbotes kommt daher nur bei Vorliegen ganz<br />
besonderer Ausnahmeumstände äußerer oder innerer Art in Betracht<br />
oder wenn das Fahrverbot für den Betroffenen eine<br />
außergewöhnliche Härte bedeuten würde. 4<br />
Dauer des Fahrverbotes<br />
Ebenso wie bei der Anordnung des Fahrverbots hat der Richter auch<br />
auf der Stufe der zeitlichen Bemessung des Fahrverbotes ein<br />
eingeschränktes Ermessen, das ihm erlaubt, die besonderen<br />
Umstände des konkreten Einzelfalles zu berücksichtigen <strong>und</strong> vom<br />
Regelfall des Bußgeldkataloges abzuweichen. Dieser Möglichkeit<br />
muss er sich bewusst sein <strong>und</strong> dies in den Entscheidungsgründen zu<br />
erkennen geben, wo Ausnahmeumstände anklingen. 5 Macht ein<br />
Betroffener geltend, gerade ein dreimonatiges Fahrverbot sei<br />
existenzgefährdend, muss der Richter die wirtschaftlichen Folgen<br />
erörtern. Unterlässt er dies, kann das Urteil aufgehoben werden, weil<br />
der erkennende Richter nicht zu erkennen gegeben hat, dass er sein<br />
Ermessen bei der Dauer des Fahrverbotes erkannt <strong>und</strong> ausgeübt<br />
hat.<br />
1 BayObLG, 08.05.2003, 2 ObOWi 43/03 = NZV 2003, 430 = VRS 105, 309<br />
2 OLG Hamm Beschluss 04.12.2001 1 Ss OWi 976/2001<br />
3 Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 25 Rdnr. 18 m.w.N.<br />
4 Jagusch/Hentschel, a.a.O.<br />
5 OLG Zweibrücken, DAR 2003, 531