Strafzumessung und Verteidigerstrategie - Ferner & Kollegen
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des Urteils <strong>und</strong> nicht der Tat maßgebend.1 Dies gilt umso mehr,<br />
wenn in der Hauptverhandlung Beweisanträge dahingehend gestellt<br />
werden, dass der Mandant jedenfalls zu diesem Zeitpunkt keine<br />
Drogen mehr konsumiert!2<br />
3.1.9.5 <strong>Strafzumessung</strong> <strong>und</strong> Entziehung der Fahrerlaubnis<br />
Bei einer erstmaligen straßenverkehrsrechtlichen Verurteilung kann<br />
auf Gr<strong>und</strong> von besonderen objektiven <strong>und</strong> subjektiven Umständen<br />
gemäß § 69a Abs. 2 StGB von der Sperre die Führung von<br />
Fahrzeugen der Klasse T ausgenommen werden, insbesondere<br />
wenn lediglich relative Fahruntüchtigkeit vorlag <strong>und</strong> der Verurteilte<br />
zur Bestellung eines landwirtschaftlichen Betriebs auf die<br />
Fahrerlaubnis der Klasse T angewiesen ist. Dies gilt auch, wenn es<br />
zu einer Verurteilung nach § 315c StGB kommt. Bei der vorläufigen<br />
Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO kann die<br />
Fahrerlaubnisklasse T ausgenommen werden, wenn der<br />
Beschuldigte sich im dritten Lehrjahr seiner Ausbildung zum Landwirt<br />
befindet <strong>und</strong> durch die Landwirtschaftlichen Lehranstalten bestätigt<br />
wird, dass zur Fortführung des Ausbildungsverhältnisses der Besitz<br />
der Fahrerlaubnis der Klasse T zwingend erforderlich ist. 3<br />
Auch wenn ein Regelfall gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB verwirklicht<br />
ist kann von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen<br />
werden. Ist der Angeklagte nicht vorbestraft, aber wegen § 24a StVG<br />
vorgewarnt, können weitere Umstände dazu führen, dass ein<br />
Fahrverbot von drei Monaten ausreichend ist: Der Angeklagte war<br />
geständig <strong>und</strong> durch den bisherigen, vorläufigen Entzug der<br />
Fahrerlaubnis (ca. 8 Monate) sichtlich beeindruckt. Auch die<br />
Beschwerlichkeiten durch den durch die vorläufigen Entziehung der<br />
Fahrerlaubnis notwendigen Arbeitsplatzwechsel <strong>und</strong> die Begründung<br />
eines zweiten Wohnsitzes, von dem aus er seiner neuen Arbeit<br />
nachgehen musste, prägten den Angeklagten. Außerdem hatte er die<br />
Kosten des Schaden am seinem eigenen Fahrzeug zu tragen. Dann<br />
kann ein Fahrverbot, von drei Monaten, das durch die vorläufige<br />
Entziehung der Fahrerlaubnis verbüßt ist, ausreichend sein. 4<br />
Fährt ein Lkw-Fahrer, der seine Übermüdung erkannt hat, infolge<br />
eines Sek<strong>und</strong>enschlafs ungebremst in ein Stauende <strong>und</strong> werden<br />
dabei andere Verkehrsteilnehmer getötet <strong>und</strong> verletzt, so kann eine<br />
Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr nicht mit der Erwägung<br />
ausgeschlossen werden, eine derart hohe Strafe komme in der Regel<br />
nur bei Unfällen auf Gr<strong>und</strong> alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit in<br />
Betracht. 5<br />
1 st. Rspr.; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 4 m.w.N<br />
2 BGH $ StR 406/02, 5.11.02 (Fahrerlaubnis)<br />
3 AG Auerbach, Urteil vom 12. November 2002, 2 Ds 641 Js 11502/02 jug = NZV 2003, 207.<br />
4 LG Mosbach, 3. Kleine Strafkammer, Urteil vom 22. November 2002, Az: 3 Ns 26 Js 3195/02.<br />
5 BayObLG, Urteil vom 18. August 2003, 1St RR 67/03 = NJW 2003, 3499-3501.