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Strafzumessung und Verteidigerstrategie - Ferner & Kollegen

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des Urteils <strong>und</strong> nicht der Tat maßgebend.1 Dies gilt umso mehr,<br />

wenn in der Hauptverhandlung Beweisanträge dahingehend gestellt<br />

werden, dass der Mandant jedenfalls zu diesem Zeitpunkt keine<br />

Drogen mehr konsumiert!2<br />

3.1.9.5 <strong>Strafzumessung</strong> <strong>und</strong> Entziehung der Fahrerlaubnis<br />

Bei einer erstmaligen straßenverkehrsrechtlichen Verurteilung kann<br />

auf Gr<strong>und</strong> von besonderen objektiven <strong>und</strong> subjektiven Umständen<br />

gemäß § 69a Abs. 2 StGB von der Sperre die Führung von<br />

Fahrzeugen der Klasse T ausgenommen werden, insbesondere<br />

wenn lediglich relative Fahruntüchtigkeit vorlag <strong>und</strong> der Verurteilte<br />

zur Bestellung eines landwirtschaftlichen Betriebs auf die<br />

Fahrerlaubnis der Klasse T angewiesen ist. Dies gilt auch, wenn es<br />

zu einer Verurteilung nach § 315c StGB kommt. Bei der vorläufigen<br />

Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO kann die<br />

Fahrerlaubnisklasse T ausgenommen werden, wenn der<br />

Beschuldigte sich im dritten Lehrjahr seiner Ausbildung zum Landwirt<br />

befindet <strong>und</strong> durch die Landwirtschaftlichen Lehranstalten bestätigt<br />

wird, dass zur Fortführung des Ausbildungsverhältnisses der Besitz<br />

der Fahrerlaubnis der Klasse T zwingend erforderlich ist. 3<br />

Auch wenn ein Regelfall gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB verwirklicht<br />

ist kann von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen<br />

werden. Ist der Angeklagte nicht vorbestraft, aber wegen § 24a StVG<br />

vorgewarnt, können weitere Umstände dazu führen, dass ein<br />

Fahrverbot von drei Monaten ausreichend ist: Der Angeklagte war<br />

geständig <strong>und</strong> durch den bisherigen, vorläufigen Entzug der<br />

Fahrerlaubnis (ca. 8 Monate) sichtlich beeindruckt. Auch die<br />

Beschwerlichkeiten durch den durch die vorläufigen Entziehung der<br />

Fahrerlaubnis notwendigen Arbeitsplatzwechsel <strong>und</strong> die Begründung<br />

eines zweiten Wohnsitzes, von dem aus er seiner neuen Arbeit<br />

nachgehen musste, prägten den Angeklagten. Außerdem hatte er die<br />

Kosten des Schaden am seinem eigenen Fahrzeug zu tragen. Dann<br />

kann ein Fahrverbot, von drei Monaten, das durch die vorläufige<br />

Entziehung der Fahrerlaubnis verbüßt ist, ausreichend sein. 4<br />

Fährt ein Lkw-Fahrer, der seine Übermüdung erkannt hat, infolge<br />

eines Sek<strong>und</strong>enschlafs ungebremst in ein Stauende <strong>und</strong> werden<br />

dabei andere Verkehrsteilnehmer getötet <strong>und</strong> verletzt, so kann eine<br />

Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr nicht mit der Erwägung<br />

ausgeschlossen werden, eine derart hohe Strafe komme in der Regel<br />

nur bei Unfällen auf Gr<strong>und</strong> alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit in<br />

Betracht. 5<br />

1 st. Rspr.; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 4 m.w.N<br />

2 BGH $ StR 406/02, 5.11.02 (Fahrerlaubnis)<br />

3 AG Auerbach, Urteil vom 12. November 2002, 2 Ds 641 Js 11502/02 jug = NZV 2003, 207.<br />

4 LG Mosbach, 3. Kleine Strafkammer, Urteil vom 22. November 2002, Az: 3 Ns 26 Js 3195/02.<br />

5 BayObLG, Urteil vom 18. August 2003, 1St RR 67/03 = NJW 2003, 3499-3501.

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