Strafzumessung und Verteidigerstrategie - Ferner & Kollegen
Strafzumessung und Verteidigerstrategie - Ferner & Kollegen
Strafzumessung und Verteidigerstrategie - Ferner & Kollegen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
30<br />
des gesetzlichen Tatbestandes ohne Berücksichtigung der<br />
besonderen <strong>Strafzumessung</strong>statsachen.<br />
3.2.2. Besondere Strafrahmen<br />
In einem zweiten Schritt sind die Möglichkeiten der Eröffnung eines<br />
Sonderstrafrahmens zu prüfen. Das Gesetz sieht die Möglichkeit<br />
hierzu insbesondere bei den fakultativen Milderungsgründen, etwa<br />
nach § 13 StGB, der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes<br />
durch Unterlassen, bei Vorliegen eines Verbotsirrtums gem. § 17<br />
StGB, beim Versuch einer Straftat oder bei Vorliegen der<br />
Voraussetzungen des § 21 StGB, der erheblich verminderte<br />
Schuldfähigkeit, vor.<br />
Ein besonderer Strafrahmen gilt auch bei der Verwirklichung<br />
besonders schwerer Fälle von Regelbeispielen (etwa § 243 StGB)<br />
oder den minderschweren Fällen - etwa dem minderschweren<br />
Totschlag gem. § 212 Abs. 2 StGB. Schon bei der Bestimmung eines<br />
Sonderstrafrahmens sind auch strafrechtliche <strong>und</strong><br />
außerstrafrechtliche Nebenfolgen der Tat <strong>und</strong> der Verurteilung zu<br />
berücksichtigen: denn die Strafe soll auch ein gerechter<br />
Schuldausgleich sein <strong>und</strong> die Schuldangemessenheit der Strafe soll<br />
auch die Wirkungen der Strafe auf den Täter, seine persönlichen<br />
Verhältnisse <strong>und</strong> die Auswirkungen von beidem für das zukünftige<br />
Leben des Täters, berücksichtigen. 1 Hierbei ist zu unter anderem<br />
auch berücksichtigen:<br />
‣ werden dem Verurteilten durch Einziehung Vermögenswerte<br />
entzogen,<br />
‣ wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen, was den Verlust des<br />
Arbeitsplatzes zur Folge hat, verliert er Versorgungsbezüge,<br />
‣ wurde er durch einen Polizeispitzel zur Straftat verleitet,<br />
‣ er als Ausländer mit der Ausweisung, Abschiebung oder<br />
sonstigen ausländerrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat<br />
Eine Berücksichtigung aller Einzelheiten der Strafe in ihrer<br />
Gesamtheit <strong>und</strong> Wertung <strong>und</strong> Gewichtung aller rechtlichen <strong>und</strong><br />
sozialen Folgen der Verurteilung kann in einer Gesamtschau zur<br />
Anwendung des Strafrahmens für den minderschweren Fall der<br />
Straftat führen. 2 In besonderen Fällen kann auch bei einer nur noch<br />
geringe Lebenserwartung oder einer besonders langen<br />
Verfahrensdauer ein gerechter Schuldausgleich erfordern, dass der<br />
Strafrahmen des minderschweren Falles angewandt wird.<br />
3.2.3. Individueller Strafrahmen (Spielraum)<br />
In einem weiteren Schritt ist die konkrete Tat von dem Gericht in den<br />
vorgegebenen <strong>und</strong> ermittelten Strafrahmen einzuordnen. Der Richter<br />
1 Schäfer Rdnr. 489<br />
2 BGH StV 1987, 389 ; BGH NStZ 2001, 312 ; BGH StV 2000, 31 ; BGHSt 35, 148