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JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />

Auffällig ist ferner, dass oftmals eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem<br />

ursprünglich begründeten Mehrbedarf an Querschnittspersonal und dem tatsächlichen<br />

Verhandlungsergebnis bestand. Viele Ministerien wichen letztlich von<br />

ihren Forderungen deutlich ab und zeigten sich mit Surrogaten einverstanden.<br />

Denknotwendig führte dies dazu, dass Ministerien, deren Fachbereiche kleiner<br />

wurden, u. U. keine oder keine verhältnismäßigen Einbußen in den Querschnittsbereichen<br />

hinnehmen mussten.<br />

Der LRH sieht auch keinen angemessenen Zusammenhang zwischen dem<br />

Zeitaufwand für die entsprechenden Verhandlungen sowie den damit verbundenen<br />

Belastungen <strong>des</strong> betroffenen Personals und den tatsächlich erzielten<br />

Ergebnissen.<br />

Der LRH hat <strong>des</strong>halb die Lan<strong>des</strong>regierung aufgefordert, sich auf eine Legaldefinition<br />

der als Querschnitt bezeichneten Aufgaben zu einigen, Kennzahlen,<br />

Quoten und/oder Schlüssel zu erarbeiten und ihren grundsätzlichen Bedarf<br />

gegenüber dem Haushaltsgesetzgeber neu zu begründen. Der LRH erwartet,<br />

dass bis dahin keinerlei Verhandlungen über den Übergang von Querschnittspersonal,<br />

auch nicht im Zusammenhang mit Umressortierungen, mehr geführt<br />

werden. In der Konsequenz bedeutet dies, die Zahl <strong>des</strong> derzeit vorhandenen<br />

Querschnittspersonals bis zum Vorliegen geeigneter Parameter und nachvollziehbarer<br />

Bedarfsberechnungen nicht mehr zu erhöhen.<br />

Darüber hinaus hat der LRH festgestellt, dass nach wie vor kein einheitliches<br />

Personal- und Stellenverwaltungssystem und folglich auch kein automatisierter<br />

Änderungsdienst gegenüber dem Lan<strong>des</strong>amt für Besoldung und Versorgung<br />

NRW existiert. Ressortspezifische Regelungen zur Arbeitszeit, ein uneinheitlicher<br />

Umgang mit alternativen Arbeitsformen und erheblich divergierende<br />

Beurteilungsrichtlinien haben zu erheblichem, aus Sicht <strong>des</strong> LRH oftmals vermeidbarem<br />

Aufwand geführt. Der LRH hat die Lan<strong>des</strong>regierung gebeten, verstärkt<br />

die Möglichkeit einheitlicher Regelungen zu prüfen und zu nutzen.<br />

7.3.3 Informationstechnologie<br />

Der LRH hat sich in der Vergangenheit aus Anlass verschiedener Prüfungen u. a.<br />

mit der IT-Infrastruktur und den Basisdiensten bis hin zur Anwenderbetreuung<br />

befasst.<br />

So empfahl er der Lan<strong>des</strong>regierung beispielsweise bereits im Rahmen der<br />

„Prüfung der IT-Services und IT-Schulungen in der Lan<strong>des</strong>verwaltung“ (Jahresbericht<br />

2005, Beitrag Nr. 11), die IT-Services der Staatskanzlei und der Ministerien,<br />

auch und besonders wegen der räumlichen Nähe innerhalb von Düsseldorf,<br />

durch eine Auslagerung dieser Basisdienste in ein gemeinsames Rechenzentrum<br />

zu bündeln.<br />

Der LRH sah ferner in seinem Beratungsbericht zu den „IT-Strukturen der<br />

Lan<strong>des</strong>verwaltung“ (Jahresbericht 2006, Beitrag Nr. 41) im Wechsel vom eigenständigen<br />

Betrieb technischer Geräte hin zur Beauftragung entsprechender<br />

Dienstleistungen bei den Rechenzentren Potenziale zur wirtschaftlicheren<br />

Abwicklung <strong>des</strong> IT-Betriebs, zur Steigerung der Qualität von IT-Dienstleistungen<br />

Organisations-, System- und Verfahrensprüfungen sowie Querschnittsuntersuchungen<br />

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