JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...
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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />
25 Belegleseverfahren für Steuererklärungen<br />
Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hat die Einführung eines scannergestützten<br />
Belegleseverfahrens für Steuererklärungen in der Finanzverwaltung<br />
<strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> geprüft.<br />
Die im Rahmen der Prüfung ermittelte tatsächliche Scannquote in Höhe<br />
von rund 20 vom Hundert der in Papierform bei den Finanzämtern eingegangenen<br />
Steuererklärungen erachtet der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> als zu<br />
gering, da sie weit hinter den Möglichkeiten zurückbleibt.<br />
Das Finanzministerium strebt an, die Nutzungsquote <strong>des</strong> Belegleseverfahrens<br />
zu erhöhen, indem gezielt für seinen Einsatz geworben wird.<br />
25.1 Ausgangslage<br />
Die Finanzverwaltung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> NRW hat im Veranlagungsbereich die jährlich<br />
wiederkehrende Aufgabe, die Einkommensteuererklärungen von mehr als sechs<br />
Mio. Steuerpflichtigen zu bearbeiten. Hinzu kommen mehr als zwei Mio. betriebliche<br />
Steuererklärungen (Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen)<br />
und Feststellungserklärungen.<br />
Allgemeine Finanzverwaltung (Epl. 20)<br />
Die zur Erledigung dieser Aufgaben zur Verfügung stehenden Personalressourcen<br />
sind im Laufe der Jahre bei steigender Aufgabenfülle immer geringer<br />
geworden. Die im Veranlagungsverfahren umzusetzenden komplexen rechtlichen<br />
Vorgaben können ohne eine Automationsunterstützung nicht bewältigt<br />
werden. Die zu diesem Zweck verwendeten IT-Programme und das damit verbundene<br />
maschinelle Risikomanagementsystem verarbeiten in jedem Einzelfall eine<br />
Vielzahl von Daten.<br />
Seit Mitte der 90er Jahre wurde durch Einsatz von Bildschirmarbeitsplätzen die<br />
Datenerfassungstätigkeit von steuerlich ausgebildeten Beamtinnen und<br />
Beamten <strong>des</strong> mittleren und gehobenen Dienstes sowie vergleichbaren<br />
Tarifbeschäftigten übernommen. Mit Einführung <strong>des</strong> Verfahrens- ELSTER 1 im<br />
Jahr 1999 wurden die Bearbeiterinnen und Bearbeiter z. T. wieder von dieser<br />
Tätigkeit entlastet. Da in NRW nur etwa 25 v. H. aller Einkommensteuererklärungsdaten<br />
(Veranlagungszeitraum 2009) auf elektronischem Wege übermittelt<br />
werden, verbleibt für den Großteil der Steuererklärungen der<br />
Datenerfassungsaufwand bei den Beschäftigten.<br />
1 Elektronische Übermittlung von Steuererklärungsdaten.<br />
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