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JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />

25 Belegleseverfahren für Steuererklärungen<br />

Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hat die Einführung eines scannergestützten<br />

Belegleseverfahrens für Steuererklärungen in der Finanzverwaltung<br />

<strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> geprüft.<br />

Die im Rahmen der Prüfung ermittelte tatsächliche Scannquote in Höhe<br />

von rund 20 vom Hundert der in Papierform bei den Finanzämtern eingegangenen<br />

Steuererklärungen erachtet der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> als zu<br />

gering, da sie weit hinter den Möglichkeiten zurückbleibt.<br />

Das Finanzministerium strebt an, die Nutzungsquote <strong>des</strong> Belegleseverfahrens<br />

zu erhöhen, indem gezielt für seinen Einsatz geworben wird.<br />

25.1 Ausgangslage<br />

Die Finanzverwaltung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> NRW hat im Veranlagungsbereich die jährlich<br />

wiederkehrende Aufgabe, die Einkommensteuererklärungen von mehr als sechs<br />

Mio. Steuerpflichtigen zu bearbeiten. Hinzu kommen mehr als zwei Mio. betriebliche<br />

Steuererklärungen (Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen)<br />

und Feststellungserklärungen.<br />

Allgemeine Finanzverwaltung (Epl. 20)<br />

Die zur Erledigung dieser Aufgaben zur Verfügung stehenden Personalressourcen<br />

sind im Laufe der Jahre bei steigender Aufgabenfülle immer geringer<br />

geworden. Die im Veranlagungsverfahren umzusetzenden komplexen rechtlichen<br />

Vorgaben können ohne eine Automationsunterstützung nicht bewältigt<br />

werden. Die zu diesem Zweck verwendeten IT-Programme und das damit verbundene<br />

maschinelle Risikomanagementsystem verarbeiten in jedem Einzelfall eine<br />

Vielzahl von Daten.<br />

Seit Mitte der 90er Jahre wurde durch Einsatz von Bildschirmarbeitsplätzen die<br />

Datenerfassungstätigkeit von steuerlich ausgebildeten Beamtinnen und<br />

Beamten <strong>des</strong> mittleren und gehobenen Dienstes sowie vergleichbaren<br />

Tarifbeschäftigten übernommen. Mit Einführung <strong>des</strong> Verfahrens- ELSTER 1 im<br />

Jahr 1999 wurden die Bearbeiterinnen und Bearbeiter z. T. wieder von dieser<br />

Tätigkeit entlastet. Da in NRW nur etwa 25 v. H. aller Einkommensteuererklärungsdaten<br />

(Veranlagungszeitraum 2009) auf elektronischem Wege übermittelt<br />

werden, verbleibt für den Großteil der Steuererklärungen der<br />

Datenerfassungsaufwand bei den Beschäftigten.<br />

1 Elektronische Übermittlung von Steuererklärungsdaten.<br />

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