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JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />

25.5.4 Künftige Bedeutung <strong>des</strong> Scannverfahrens<br />

In der Schätzung zur Ermittlung der Anzahl der zu beschaffenden Scanner ist<br />

das FM unter Berücksichtigung einer ELSTER-Quote von 25 v. H. von jährlich<br />

6.820.000 eingehenden Papiersteuererklärungen ausgegangen.<br />

Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 dürfen nach den gesetzlichen Neuregelungen<br />

grundsätzlich nur noch Steuererklärungen mit Überschusseinkunftsarten in<br />

Papierform an das Finanzamt gelangen, da für betriebliche Steuererklärungen<br />

sowie Einkommensteuererklärungen mit Gewinneinkünften die elektronische<br />

Übermittlung vorgeschrieben ist. Im Ergebnis werden daher nur noch rd. 50 v. H.<br />

der bei der Planung berücksichtigten Steuererklärungen in Papierform eingehen,<br />

sodass das Nutzungspotenzial <strong>des</strong> SteuBel-Verfahrens deutlich sinken wird.<br />

Gerade bei dem verbleibenden Fallpotenzial haben sich im Erhebungszeitraum<br />

fast 50 v. H. der Finanzämter gegen ein Scannen dieser Steuererklärungen<br />

entschieden. Insgesamt wurde für die Steuererklärungen mit Überschusseinkünften<br />

lediglich eine lan<strong>des</strong>weite Quote von rd. 16 v. H. erreicht. Zurückzuführen<br />

ist dies nach Auffassung <strong>des</strong> LRH insbesondere auf die fehlende Zeitersparnis<br />

im Vergleich zur herkömmlichen Bearbeitungsweise, da viele für die<br />

Steuerberechnung erforderlichen Werte, wie die vom Arbeitgeber übermittelten<br />

Daten der Lohnsteuerbescheinigung, gezahlte Kirchensteuer oder private Krankenversicherungsbeiträge<br />

dem Finanzamt bereits in elektronischer Form vorliegen<br />

und bei der Veranlagung beigestellt werden können.<br />

25.5.5 Scannerauslastung<br />

Allgemeine Finanzverwaltung (Epl. 20)<br />

Im Hinblick auf das Leistungsvermögen der angeschafften Scanner ist die tatsächliche<br />

Auslastung in den einzelnen Finanzämtern sehr gering. Selbst in<br />

Dienststellen, die in relativ hohem Umfang scannen, werden die Geräte nicht<br />

annähernd ausgelastet. Die höchste Leistung eines Scanners in einem<br />

Finanzamt wurde mit 490.000 Blättern in einem Zeitraum von rd. drei Jahren<br />

ermittelt. Dagegen beträgt die vom Hersteller genannte Tagesleistung eines<br />

Scanners 80.000 Blätter. Allerdings ist dieser theoretische Wert beim Scannen<br />

von Steuererklärungen nicht erreichbar. Selbst wenn eine Tagesleistung von<br />

lediglich 10.000 Blättern als praxisgerechter Wert unterstellt wird, hätten in drei<br />

Jahren rd. 6,6 Mio. Blätter je Scanner verarbeitet werden können.<br />

25.5.6 Fallfreigabe ohne personellen Eingriff<br />

In NRW wird anders als in BW der von der Scannersoftware produzierte Datensatz<br />

nicht automatisch im Steuerberechnungsprogramm prüfberechnet und ggf.<br />

ohne weiteren Eingriff ein Steuerbescheid erstellt. Jeder gescannte Fall muss<br />

daher einzeln aufgerufen und eine Prüfberechnung personell angestoßen werden.<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> LRH beeinträchtigt die fehlende Möglichkeit der automatischen<br />

Prüfberechnung sowohl die Effektivität <strong>des</strong> Verfahrens als auch die<br />

Akzeptanz bei den Bediensteten.<br />

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