JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...
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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />
25.5.4 Künftige Bedeutung <strong>des</strong> Scannverfahrens<br />
In der Schätzung zur Ermittlung der Anzahl der zu beschaffenden Scanner ist<br />
das FM unter Berücksichtigung einer ELSTER-Quote von 25 v. H. von jährlich<br />
6.820.000 eingehenden Papiersteuererklärungen ausgegangen.<br />
Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 dürfen nach den gesetzlichen Neuregelungen<br />
grundsätzlich nur noch Steuererklärungen mit Überschusseinkunftsarten in<br />
Papierform an das Finanzamt gelangen, da für betriebliche Steuererklärungen<br />
sowie Einkommensteuererklärungen mit Gewinneinkünften die elektronische<br />
Übermittlung vorgeschrieben ist. Im Ergebnis werden daher nur noch rd. 50 v. H.<br />
der bei der Planung berücksichtigten Steuererklärungen in Papierform eingehen,<br />
sodass das Nutzungspotenzial <strong>des</strong> SteuBel-Verfahrens deutlich sinken wird.<br />
Gerade bei dem verbleibenden Fallpotenzial haben sich im Erhebungszeitraum<br />
fast 50 v. H. der Finanzämter gegen ein Scannen dieser Steuererklärungen<br />
entschieden. Insgesamt wurde für die Steuererklärungen mit Überschusseinkünften<br />
lediglich eine lan<strong>des</strong>weite Quote von rd. 16 v. H. erreicht. Zurückzuführen<br />
ist dies nach Auffassung <strong>des</strong> LRH insbesondere auf die fehlende Zeitersparnis<br />
im Vergleich zur herkömmlichen Bearbeitungsweise, da viele für die<br />
Steuerberechnung erforderlichen Werte, wie die vom Arbeitgeber übermittelten<br />
Daten der Lohnsteuerbescheinigung, gezahlte Kirchensteuer oder private Krankenversicherungsbeiträge<br />
dem Finanzamt bereits in elektronischer Form vorliegen<br />
und bei der Veranlagung beigestellt werden können.<br />
25.5.5 Scannerauslastung<br />
Allgemeine Finanzverwaltung (Epl. 20)<br />
Im Hinblick auf das Leistungsvermögen der angeschafften Scanner ist die tatsächliche<br />
Auslastung in den einzelnen Finanzämtern sehr gering. Selbst in<br />
Dienststellen, die in relativ hohem Umfang scannen, werden die Geräte nicht<br />
annähernd ausgelastet. Die höchste Leistung eines Scanners in einem<br />
Finanzamt wurde mit 490.000 Blättern in einem Zeitraum von rd. drei Jahren<br />
ermittelt. Dagegen beträgt die vom Hersteller genannte Tagesleistung eines<br />
Scanners 80.000 Blätter. Allerdings ist dieser theoretische Wert beim Scannen<br />
von Steuererklärungen nicht erreichbar. Selbst wenn eine Tagesleistung von<br />
lediglich 10.000 Blättern als praxisgerechter Wert unterstellt wird, hätten in drei<br />
Jahren rd. 6,6 Mio. Blätter je Scanner verarbeitet werden können.<br />
25.5.6 Fallfreigabe ohne personellen Eingriff<br />
In NRW wird anders als in BW der von der Scannersoftware produzierte Datensatz<br />
nicht automatisch im Steuerberechnungsprogramm prüfberechnet und ggf.<br />
ohne weiteren Eingriff ein Steuerbescheid erstellt. Jeder gescannte Fall muss<br />
daher einzeln aufgerufen und eine Prüfberechnung personell angestoßen werden.<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> LRH beeinträchtigt die fehlende Möglichkeit der automatischen<br />
Prüfberechnung sowohl die Effektivität <strong>des</strong> Verfahrens als auch die<br />
Akzeptanz bei den Bediensteten.<br />
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