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JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />

1 Grundsätzliche Bedeutung <strong>des</strong> Jahresberichts<br />

Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> (LRH) legt dem Landtag gemäß<br />

Art. 86 Abs. 2 Satz 2 Verfassung für das Land <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> in Verbindung<br />

mit § 97 Abs. 1 Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung (LHO) den Jahresbericht über das<br />

Ergebnis seiner Prüfungen im Geschäftsjahr 2011 vor. Der Bericht wird auch der<br />

Lan<strong>des</strong>regierung zugeleitet. Als Grundlage für die Entlastung der Lan<strong>des</strong>regierung<br />

durch den Landtag sind darin<br />

• Feststellungen <strong>des</strong> LRH zu der vom Finanzminister dem Landtag im Dezember<br />

2011 vorgelegten Haushaltsrechnung 2010 und<br />

• bedeutende Ergebnisse aus Prüfungen der Haushalts- und Wirtschaftsführung<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> im Geschäftsjahr 2011 und früherer Jahre durch den LRH selbst<br />

sowie der seine Prüfungstätigkeiten unterstützenden und ergänzenden sechs<br />

Staatlichen Rechnungsprüfungsämter<br />

zusammengefasst worden.<br />

Der Bericht enthält eine Auswahl aus den vielfältigen Prüfungsergebnissen.<br />

Verallgemeinerungen in Bezug auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung der einzelnen<br />

Verwaltungen können weder aus den im Jahresbericht enthaltenen<br />

Beiträgen noch daraus hergeleitet werden, dass Prüfungsergebnisse nicht zu<br />

einer Darstellung in diesem Bericht geführt haben.<br />

Der unterschiedliche Umfang der Beanstandungen in den einzelnen Bereichen<br />

erklärt sich sowohl daraus, dass der LRH nach seinem Ermessen die Prüfung<br />

beschränken und Rechnungen ungeprüft lassen kann (§ 89 Abs. 2 LHO), als auch<br />

daraus, dass die Schwerpunkte, die der LRH für seine Prüfungen setzt, ständig<br />

verlagert werden.<br />

2 Inhaltliche Schwerpunkte <strong>des</strong> Jahresberichts<br />

Allgemeine Bemerkungen<br />

Die wesentlichen Aussagen in den einzelnen Beiträgen zu den Prüfungsergebnissen<br />

sind in Form eines Leitsatzes vorangestellt. Eine Zusammenfassung aller<br />

Leitsätze findet sich auf den Seiten 7 bis 15 <strong>des</strong> Jahresberichts.<br />

Allgemein lässt sich feststellen, dass trotz einer vergleichsweise guten wirtschaftlichen<br />

Lage, historisch niedriger Kreditzinsen und deutlich gestiegener Steuereinnahmen<br />

die Ausgaben <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> auch 2011 nur durch die Aufnahme neuer<br />

Kredite gedeckt werden konnten. Der Gesamtschuldenstand ist in zehn Jahren<br />

von 89,1 Mrd. € mit Ablauf <strong>des</strong> Haushaltsjahres 2010 auf Besorgnis erregende<br />

129,9 Mrd. € angestiegen. Damit beträgt die Verschuldung mehr als das Dreifache<br />

der Steuereinnahmen <strong>des</strong> Jahres 2011, die mit 41,1 Mrd. € immerhin den<br />

zweithöchsten Stand seit Gründung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> erreicht haben.<br />

Zweifelsohne ist die Kreditaufnahme die „verführerischste Finanzquelle“ <strong>des</strong><br />

Staates; sie ist aber zugleich die gefährlichste. Die Tatsache, dass NRW allein<br />

2

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