JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...
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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />
1 Grundsätzliche Bedeutung <strong>des</strong> Jahresberichts<br />
Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> (LRH) legt dem Landtag gemäß<br />
Art. 86 Abs. 2 Satz 2 Verfassung für das Land <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> in Verbindung<br />
mit § 97 Abs. 1 Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung (LHO) den Jahresbericht über das<br />
Ergebnis seiner Prüfungen im Geschäftsjahr 2011 vor. Der Bericht wird auch der<br />
Lan<strong>des</strong>regierung zugeleitet. Als Grundlage für die Entlastung der Lan<strong>des</strong>regierung<br />
durch den Landtag sind darin<br />
• Feststellungen <strong>des</strong> LRH zu der vom Finanzminister dem Landtag im Dezember<br />
2011 vorgelegten Haushaltsrechnung 2010 und<br />
• bedeutende Ergebnisse aus Prüfungen der Haushalts- und Wirtschaftsführung<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> im Geschäftsjahr 2011 und früherer Jahre durch den LRH selbst<br />
sowie der seine Prüfungstätigkeiten unterstützenden und ergänzenden sechs<br />
Staatlichen Rechnungsprüfungsämter<br />
zusammengefasst worden.<br />
Der Bericht enthält eine Auswahl aus den vielfältigen Prüfungsergebnissen.<br />
Verallgemeinerungen in Bezug auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung der einzelnen<br />
Verwaltungen können weder aus den im Jahresbericht enthaltenen<br />
Beiträgen noch daraus hergeleitet werden, dass Prüfungsergebnisse nicht zu<br />
einer Darstellung in diesem Bericht geführt haben.<br />
Der unterschiedliche Umfang der Beanstandungen in den einzelnen Bereichen<br />
erklärt sich sowohl daraus, dass der LRH nach seinem Ermessen die Prüfung<br />
beschränken und Rechnungen ungeprüft lassen kann (§ 89 Abs. 2 LHO), als auch<br />
daraus, dass die Schwerpunkte, die der LRH für seine Prüfungen setzt, ständig<br />
verlagert werden.<br />
2 Inhaltliche Schwerpunkte <strong>des</strong> Jahresberichts<br />
Allgemeine Bemerkungen<br />
Die wesentlichen Aussagen in den einzelnen Beiträgen zu den Prüfungsergebnissen<br />
sind in Form eines Leitsatzes vorangestellt. Eine Zusammenfassung aller<br />
Leitsätze findet sich auf den Seiten 7 bis 15 <strong>des</strong> Jahresberichts.<br />
Allgemein lässt sich feststellen, dass trotz einer vergleichsweise guten wirtschaftlichen<br />
Lage, historisch niedriger Kreditzinsen und deutlich gestiegener Steuereinnahmen<br />
die Ausgaben <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> auch 2011 nur durch die Aufnahme neuer<br />
Kredite gedeckt werden konnten. Der Gesamtschuldenstand ist in zehn Jahren<br />
von 89,1 Mrd. € mit Ablauf <strong>des</strong> Haushaltsjahres 2010 auf Besorgnis erregende<br />
129,9 Mrd. € angestiegen. Damit beträgt die Verschuldung mehr als das Dreifache<br />
der Steuereinnahmen <strong>des</strong> Jahres 2011, die mit 41,1 Mrd. € immerhin den<br />
zweithöchsten Stand seit Gründung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> erreicht haben.<br />
Zweifelsohne ist die Kreditaufnahme die „verführerischste Finanzquelle“ <strong>des</strong><br />
Staates; sie ist aber zugleich die gefährlichste. Die Tatsache, dass NRW allein<br />
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