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JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />

Die im Lan<strong>des</strong>haushalt 2011 ausgewiesene Nettokreditaufnahme von<br />

4.944,5 Mio. € begründet das FM mit der Störung <strong>des</strong> gesamtwirtschaftlichen<br />

Gleichgewichts. 15<br />

Die Kreditaufnahme (Ist-Ergebnis) der letzten zehn Jahre stellt sich wie folgt dar:<br />

Abbildung 3<br />

Darüber hinaus hat der BLB von der ihm nach § 10 <strong>des</strong> Gesetzes zur Errichtung<br />

eines Sondervermögens „Bau- und Liegenschaftsbetrieb <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> NRW“<br />

(BLBG) i. V. m. den HG seit 2001 erteilten Ermächtigung zur Kreditaufnahme Gebrauch<br />

gemacht. 16<br />

Vermögen und Schulden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Für das Sondervermögen „Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfonds <strong>Nordrhein</strong>-<br />

<strong>Westfalen</strong>“ besteht eine eigenständige Ermächtigung zur Schuldenaufnahme,<br />

die - wie ebenfalls bereits ausgeführt - in Anspruch genommen wurde. 17<br />

Entgegen der Darstellung in der Haushaltsrechnung besteht für die Schuldverpflichtungen<br />

<strong>des</strong> BLB nicht nur ein Haftungsrisiko <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> nach § 3 BLBG<br />

i. V. m. den jährlichen HG; vielmehr handelt es sich immer um Schulden, die<br />

letztlich dem Land selbst zuzurechnen sind. In entsprechender Weise erhöhen<br />

auch die Schulden <strong>des</strong> Sondervermögens „Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfonds<br />

<strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong>“ die Verschuldung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, auch wenn diese<br />

durch einen pauschalen Abzug bei den finanzkraftunabhängigen Zuweisungen<br />

von den Kommunen von <strong>2012</strong> bis 2021 anteilig mitgetilgt werden. 18<br />

15 Begründung zu Abschnitt I Nr. 2 - Allgemeiner Teil - <strong>des</strong> HG 2011 i. V. m. der Drs. 15/1000. Angegeben ist die Nettoneuverschuldung<br />

am Kreditmarkt.<br />

16 Siehe vorstehende Ausführungen zu Nr. 3.2.1.2.<br />

17 Siehe vorstehende Ausführungen zu Nr. 3.2.1.3.<br />

18 Siehe vorstehende Ausführungen zu Nr. 3.2.1.3.<br />

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