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JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />

28 Sonstige Prüfungen<br />

Lan<strong>des</strong>verband Lippe<br />

Der Lan<strong>des</strong>verband Lippe (LVL) ist nach § 1 Satz 1 <strong>des</strong> Gesetzes über den Lan<strong>des</strong>verband<br />

Lippe vom 05.11.1948 (VerbG) als öffentlich-rechtliche Körperschaft<br />

zur Verwaltung <strong>des</strong> Vermögens <strong>des</strong> früheren Lan<strong>des</strong> Lippe errichtet worden.<br />

Dieses umfasst im Wesentlichen forst- und landwirtschaftlich genutzten Grundbesitz<br />

nebst - teils kulturhistorisch wertvoller - Immobilien sowie Finanzvermögen.<br />

Aufgabe <strong>des</strong> LVL ist es, insbesondere die kulturellen Belange und die Wohlfahrt<br />

der Bevölkerung im Bezirk <strong>des</strong> früheren Lan<strong>des</strong> Lippe im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit<br />

zu fördern. Nach § 11 VerbG ist für die Haushaltsführung, Rechnungslegung<br />

und Rechnungsprüfung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong> das für das Land<br />

NRW geltende Haushaltsrecht sinngemäß anzuwenden. Demnach prüft der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong><br />

(LRH) nach Maßgabe der Vorschriften der Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung<br />

die Haushalts- und Wirtschaftsführung <strong>des</strong> LVL. Die Aufsicht über den<br />

LVL führt nach § 16 Satz 1 VerbG das Ministerium für Inneres und Kommunales.<br />

Bereits im Jahresbericht 2011, Beitrag Nr. 27.5, hatte der LRH mitgeteilt, dass<br />

er mit der Prüfung der Finanzausstattung <strong>des</strong> LVL befasst war.<br />

Unter<strong>des</strong>sen hat der LRH dem LVL die Prüfungsfeststellungen mit Schreiben<br />

vom 06.05.2011 übermittelt und zugleich die Aufsichtsbehörde unterrichtet.<br />

Diese hatte sich im Rahmen der jährlichen Haushaltsgenehmigungen wiederholt<br />

kritisch zur finanziellen Lage <strong>des</strong> LVL geäußert. Der LVL hat mit Schreiben vom<br />

28.11.2011 zu den Prüfungsmitteilungen <strong>des</strong> LRH Stellung genommen.<br />

Schwerpunktmäßig ist der LRH bei seiner Prüfung der Frage nachgegangen, ob<br />

der Verband auch zukünftig aus dem ihm übertragenen Vermögen heraus ausreichend<br />

Mittel erwirtschaften kann, um die ihm übertragenen Aufgaben nachhaltig<br />

zu erfüllen. Er hat dazu die bisherige und voraussichtliche Haushaltsentwicklung<br />

<strong>des</strong> LVL analysiert und bewertet. Die diesbezüglichen Feststellungen<br />

hat der LRH auch in seinen jährlichen Bericht an die Verbandsversammlung <strong>des</strong><br />

LVL unter Hinweis auf den sinngemäß anzuwendenden § 97 Abs. 2 Nrn. 2 bis 4<br />

Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung aufgenommen.<br />

28.1 Prüfungsfeststellungen<br />

Sonstige Prüfungen<br />

In dem vom LRH betrachteten Zeitraum ab 2003 flossen dem LVL außerordentliche<br />

Erlöse i. H. v. rd. 115 Mio. € aus der Veräußerung von zwei Vermögensgegenständen<br />

zu, und zwar einer Unternehmensbeteiligung sowie einer Gewährträgerschaft.<br />

Dieser Zufluss, der den LVL im Wesentlichen im Jahre 2009 erreichte,<br />

führte zunächst zu einer deutlichen Verbesserung seiner Finanzsituation,<br />

wie u. a. am Anstieg <strong>des</strong> Rücklagenbestan<strong>des</strong> (2003: 18,86 Mio. €; 2009:<br />

79,84 Mio. €) sowie am Rückgang der Verschuldung (2003: 70,62 Mio. €;<br />

2009: 29,60 Mio. €) zu erkennen war.<br />

Sieht man von der Sondersituation im Jahre 2009 einmal ab, so waren die<br />

Haushalte ab 2003 fast durchgängig nur mithilfe von Rücklagenentnahmen und<br />

Neuverschuldungen auszugleichen. Dies veranlasste den LRH in seiner Bewertung<br />

der bisherigen Haushaltsentwicklung zu dem Fazit, dass die Haushalte<br />

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