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JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />

Vorwort<br />

Als neue Präsidentin <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong>s freue<br />

ich mich, Ihnen den Jahresbericht <strong>2012</strong> präsentieren zu können. Der vorliegende<br />

Bericht bezieht sich auf die vom Finanzminister vorgelegte<br />

Haushaltsrechnung 2010 und die vom <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> im Hinblick auf<br />

die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und<br />

Wirtschaftsführung geprüften Sachverhalte. Er schafft damit die Grundlage<br />

für das anstehende parlamentarische Verfahren zur Entlastung der<br />

Lan<strong>des</strong>regierung. Zugleich wird aber auch den Bürgerinnen und Bürgern vor<br />

Augen geführt, was mit ihren Steuern und sonstigen Abgaben im Land<br />

geschieht.<br />

Selbstverständlich können nicht alle Erkenntnisse aus den zahlreichen<br />

Prüfungsverfahren angesprochen werden. Eingang gefunden haben insbesondere<br />

die für die Entlastung der Lan<strong>des</strong>regierung wichtigsten Feststellungen.<br />

Eine Fülle von weiteren Einzelfallerkenntnissen wurde schon<br />

<strong>des</strong>wegen nicht erwähnt, weil die Prüfungsergebnisse bereits von den<br />

geprüften Stellen aufgegriffen und erfolgreich umgesetzt wurden. Andere<br />

Beiträge sind wiederum <strong>des</strong>halb aufgenommen worden, weil sie nicht nur<br />

für sich stehen, sondern oft strukturelle und für andere Bereiche wesentliche<br />

Lösungsansätze aufzeigen. Mit Blick auf die Veröffentlichung <strong>des</strong><br />

Jahresberichts ist damit die Hoffnung verbunden, dass diese Beiträge<br />

Politik und Verwaltung anregen, die Lösungsansätze auf andere Bereiche zu<br />

übertragen.<br />

Angesichts der fortdauernden Finanznot der öffentlichen Haushalte liegt es<br />

im Interesse aller, dass eine solide Haushaltsführung angestrebt und eine<br />

Orientierung der staatlichen Ausgaben an den Einnahmen wiederhergestellt<br />

wird. Dabei geht es schon lange nicht mehr um die Frage, ob eine Sanierung<br />

der öffentlichen Haushalte erfolgt, sondern wie eine erfolgreiche Konsolidierungsstrategie<br />

aussehen muss. Wegen der besonderen Bedeutung<br />

erwägt der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> diesbezüglich dem Landtag einen besonderen<br />

Bericht zuzuleiten. Gegenstand <strong>des</strong> Berichts wird das Erfordernis<br />

einer lan<strong>des</strong>bezogenen „Schuldenbremse“ sowie die für notwendig erachtete<br />

kontinuierliche schrittweise Rückführung der Neuverschuldung bis zum<br />

Jahr 2020 sein.<br />

Als Organ der Finanzkontrolle kommt dem <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> eine besondere<br />

Verantwortung zu. Ende <strong>des</strong> vergangenen Jahres ist er in seinem<br />

Bemühen um eine effektive Arbeit entscheidend gestärkt worden. Der<br />

Verfassungsgerichtshof für das Land <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> hat in seinem<br />

Urteil vom 13. Dezember 2011 entschieden, dass dem <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong><br />

ein eigenständiges Klagerecht vor dem Verfassungsgerichtshof zusteht.<br />

Er hat darüber hinaus klargestellt, dass sich die Prüfungsbefugnis <strong>des</strong><br />

<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s auf das gesamte staatliche Finanzvolumen erstreckt.<br />

Die lückenlose Finanzkontrolle umfasst damit auch solche Stellen außerhalb<br />

der unmittelbaren Lan<strong>des</strong>verwaltung, die Finanzverantwortung für das<br />

Land wahrnehmen. Die Prüfung durch den <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> dient hier<br />

der Klärung, ob und inwieweit die externe Wahrnehmung von Finanz-<br />

Vorwort<br />

XI

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