JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...
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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />
Vorwort<br />
Als neue Präsidentin <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong>s freue<br />
ich mich, Ihnen den Jahresbericht <strong>2012</strong> präsentieren zu können. Der vorliegende<br />
Bericht bezieht sich auf die vom Finanzminister vorgelegte<br />
Haushaltsrechnung 2010 und die vom <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> im Hinblick auf<br />
die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und<br />
Wirtschaftsführung geprüften Sachverhalte. Er schafft damit die Grundlage<br />
für das anstehende parlamentarische Verfahren zur Entlastung der<br />
Lan<strong>des</strong>regierung. Zugleich wird aber auch den Bürgerinnen und Bürgern vor<br />
Augen geführt, was mit ihren Steuern und sonstigen Abgaben im Land<br />
geschieht.<br />
Selbstverständlich können nicht alle Erkenntnisse aus den zahlreichen<br />
Prüfungsverfahren angesprochen werden. Eingang gefunden haben insbesondere<br />
die für die Entlastung der Lan<strong>des</strong>regierung wichtigsten Feststellungen.<br />
Eine Fülle von weiteren Einzelfallerkenntnissen wurde schon<br />
<strong>des</strong>wegen nicht erwähnt, weil die Prüfungsergebnisse bereits von den<br />
geprüften Stellen aufgegriffen und erfolgreich umgesetzt wurden. Andere<br />
Beiträge sind wiederum <strong>des</strong>halb aufgenommen worden, weil sie nicht nur<br />
für sich stehen, sondern oft strukturelle und für andere Bereiche wesentliche<br />
Lösungsansätze aufzeigen. Mit Blick auf die Veröffentlichung <strong>des</strong><br />
Jahresberichts ist damit die Hoffnung verbunden, dass diese Beiträge<br />
Politik und Verwaltung anregen, die Lösungsansätze auf andere Bereiche zu<br />
übertragen.<br />
Angesichts der fortdauernden Finanznot der öffentlichen Haushalte liegt es<br />
im Interesse aller, dass eine solide Haushaltsführung angestrebt und eine<br />
Orientierung der staatlichen Ausgaben an den Einnahmen wiederhergestellt<br />
wird. Dabei geht es schon lange nicht mehr um die Frage, ob eine Sanierung<br />
der öffentlichen Haushalte erfolgt, sondern wie eine erfolgreiche Konsolidierungsstrategie<br />
aussehen muss. Wegen der besonderen Bedeutung<br />
erwägt der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> diesbezüglich dem Landtag einen besonderen<br />
Bericht zuzuleiten. Gegenstand <strong>des</strong> Berichts wird das Erfordernis<br />
einer lan<strong>des</strong>bezogenen „Schuldenbremse“ sowie die für notwendig erachtete<br />
kontinuierliche schrittweise Rückführung der Neuverschuldung bis zum<br />
Jahr 2020 sein.<br />
Als Organ der Finanzkontrolle kommt dem <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> eine besondere<br />
Verantwortung zu. Ende <strong>des</strong> vergangenen Jahres ist er in seinem<br />
Bemühen um eine effektive Arbeit entscheidend gestärkt worden. Der<br />
Verfassungsgerichtshof für das Land <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> hat in seinem<br />
Urteil vom 13. Dezember 2011 entschieden, dass dem <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong><br />
ein eigenständiges Klagerecht vor dem Verfassungsgerichtshof zusteht.<br />
Er hat darüber hinaus klargestellt, dass sich die Prüfungsbefugnis <strong>des</strong><br />
<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s auf das gesamte staatliche Finanzvolumen erstreckt.<br />
Die lückenlose Finanzkontrolle umfasst damit auch solche Stellen außerhalb<br />
der unmittelbaren Lan<strong>des</strong>verwaltung, die Finanzverantwortung für das<br />
Land wahrnehmen. Die Prüfung durch den <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> dient hier<br />
der Klärung, ob und inwieweit die externe Wahrnehmung von Finanz-<br />
Vorwort<br />
XI