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JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...

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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />

Eine vom Ministerium für Inneres und Kommunales Mitte 2011 eingesetzte<br />

Projektgruppe kam in einer umfassenderen Untersuchung der<br />

Ausstattung der Kreispolizeibehörden mit Fahrzeugen zu ähnlichen Ergebnissen.<br />

Die Projektgruppe sieht bei lan<strong>des</strong>weit rund 7.100 betrachteten<br />

Fahrzeugen unterschiedlicher Funktionen ein Einsparpotenzial<br />

von rund 1.100 Fahrzeugen (16 vom Hundert) bei den Kreispolizeibehörden.<br />

12 Einführung von Gebühren für die Dienstaufsicht über<br />

Notarinnen und Notare<br />

Einige Bun<strong>des</strong>länder verlangen von Notariaten Gebühren für Leistungen<br />

der Justizverwaltung im Rahmen ihrer Dienstaufsicht. In <strong>Nordrhein</strong>-<br />

<strong>Westfalen</strong> werden diese Leistungen bislang unentgeltlich erbracht. Der<br />

<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hält dies für nicht länger hinnehmbar. Nach seinen<br />

Berechnungen verzichtet das Land jährlich auf Gebühreneinnahmen in<br />

Höhe von mehreren 100.000 Euro.<br />

Für das Justizministerium ist die Einführung derartiger Gebühren grundsätzlich<br />

möglich. Die damit verbundenen rechtlichen Fragen sollen in<br />

einer Arbeitsgruppe untersucht werden, an der auch Vertreterinnen und<br />

Vertreter der nordrhein-westfälischen Notarkammern beteiligt werden.<br />

13 Raumbedarf im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit<br />

Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Münster hat im Auftrag <strong>des</strong><br />

<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s die Grundlagen zur Feststellung von Raumbedarf<br />

im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften<br />

geprüft und dabei festgestellt, dass der Raumbedarf auf der<br />

Basis eines fast 40 Jahre alten Musterraumprogramms <strong>des</strong> Justizministeriums<br />

bemessen wird.<br />

Obwohl in der Justizverwaltung in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl<br />

organisatorischer und rechtlicher Änderungen vorgenommen wurde,<br />

die zum Teil von erheblicher Relevanz für die Bemessung <strong>des</strong> Raumbedarfs<br />

sind, wurden die dazu bestehenden Regelungen zur Bedarfsermittlung<br />

an die veränderten Rahmenbedingungen nicht angepasst.<br />

Allgemeine Bemerkungen<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s ist damit eine bedarfsgerechte<br />

und dem Gebot einer sparsamen und wirtschaftlichen Ressourcenverwaltung<br />

Rechnung tragende Raumbedarfsplanung nicht mehr gewährleistet.<br />

Das Justizministerium hat sich dieser Bewertung angeschlossen und eine<br />

Überarbeitung <strong>des</strong> bestehenden Musterraumprogramms in die Wege<br />

geleitet.<br />

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