JB 2012 - Landesrechnungshof des Landes Nordrhein-Westfalen ...
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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong><br />
Eine vom Ministerium für Inneres und Kommunales Mitte 2011 eingesetzte<br />
Projektgruppe kam in einer umfassenderen Untersuchung der<br />
Ausstattung der Kreispolizeibehörden mit Fahrzeugen zu ähnlichen Ergebnissen.<br />
Die Projektgruppe sieht bei lan<strong>des</strong>weit rund 7.100 betrachteten<br />
Fahrzeugen unterschiedlicher Funktionen ein Einsparpotenzial<br />
von rund 1.100 Fahrzeugen (16 vom Hundert) bei den Kreispolizeibehörden.<br />
12 Einführung von Gebühren für die Dienstaufsicht über<br />
Notarinnen und Notare<br />
Einige Bun<strong>des</strong>länder verlangen von Notariaten Gebühren für Leistungen<br />
der Justizverwaltung im Rahmen ihrer Dienstaufsicht. In <strong>Nordrhein</strong>-<br />
<strong>Westfalen</strong> werden diese Leistungen bislang unentgeltlich erbracht. Der<br />
<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hält dies für nicht länger hinnehmbar. Nach seinen<br />
Berechnungen verzichtet das Land jährlich auf Gebühreneinnahmen in<br />
Höhe von mehreren 100.000 Euro.<br />
Für das Justizministerium ist die Einführung derartiger Gebühren grundsätzlich<br />
möglich. Die damit verbundenen rechtlichen Fragen sollen in<br />
einer Arbeitsgruppe untersucht werden, an der auch Vertreterinnen und<br />
Vertreter der nordrhein-westfälischen Notarkammern beteiligt werden.<br />
13 Raumbedarf im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit<br />
Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Münster hat im Auftrag <strong>des</strong><br />
<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s die Grundlagen zur Feststellung von Raumbedarf<br />
im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften<br />
geprüft und dabei festgestellt, dass der Raumbedarf auf der<br />
Basis eines fast 40 Jahre alten Musterraumprogramms <strong>des</strong> Justizministeriums<br />
bemessen wird.<br />
Obwohl in der Justizverwaltung in den zurückliegenden Jahren eine Vielzahl<br />
organisatorischer und rechtlicher Änderungen vorgenommen wurde,<br />
die zum Teil von erheblicher Relevanz für die Bemessung <strong>des</strong> Raumbedarfs<br />
sind, wurden die dazu bestehenden Regelungen zur Bedarfsermittlung<br />
an die veränderten Rahmenbedingungen nicht angepasst.<br />
Allgemeine Bemerkungen<br />
Nach Auffassung <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s ist damit eine bedarfsgerechte<br />
und dem Gebot einer sparsamen und wirtschaftlichen Ressourcenverwaltung<br />
Rechnung tragende Raumbedarfsplanung nicht mehr gewährleistet.<br />
Das Justizministerium hat sich dieser Bewertung angeschlossen und eine<br />
Überarbeitung <strong>des</strong> bestehenden Musterraumprogramms in die Wege<br />
geleitet.<br />
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