<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong> Abbildung 10 2.13 Transferausgaben Transferausgaben sind die Leistungen <strong>des</strong> Staates an Dritte - andere öffentliche Aufgabenträger, Privatpersonen oder Unternehmen -, denen unmittelbar keine Gegenleistungen zuzurechnen sind. Dazu zählen nicht nur freiwillige Leistungen, sondern auch gesetzlich festgelegte Leistungen. Die Transferausgaben haben sich seit dem Jahr 2002 wie folgt entwickelt: Tabelle 13 Haushaltsjahr Transferausgaben Anteil an den bereinigten Gesamtausgaben Anteil an den bereinigten Gesamteinnahmen in Mio. € in v. H. in v. H. 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 19.008,7 19.263,0 19.378,1 19.309,2 21.313,3 22.370,2 24.096,4 24.722,8 25.396,3 26.363,2 39,8 40,6 40,3 38,2 44,6 44,8 47,1 46,8 47,3 47,3 44,1 47,5 47,0 44,1 48,0 46,6 48,1 52,4 52,0 49,9 Seit 2006 hat sich der Anstieg der Transferausgaben verfestigt; 2011 haben die Transferausgaben einen neuen Höchststand von rd. 26,4 Mrd. € erreicht. Daneben sind 2011 noch weitere 350 Mio. € als Konsolidierungshilfen an Gemeinden aufgrund <strong>des</strong> Stärkungspaktgesetzes abgeflossen. Der Anstieg der Transferaus- Haushaltsrechnung 2010 41
<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> Jahresbericht <strong>2012</strong> gaben ist aber nicht allein auf die im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform 41 erfolgte Kommunalisierung von Aufgaben und die damit verbundene Zuschussgewährung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> an die Kommunen 42 zurückzuführen, sondern auch auf Sonderbewegungen, wie die Zuführung von Haushaltsmitteln an Sondervermögen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>. Hierzu zählen insbesondere die Zuführungen an die Sondervermögen „Risikoabschirmung WestLB AG“, „Abrechnung Finanzmarktstabilisierungsfonds“ und „Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfonds <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong>“. 43 2.14 Finanzausgleich Aus dem Länderfinanzausgleich, den Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen, dem Fonds „Deutsche Einheit“ und dem Fonds „Aufbauhilfe“ ergeben sich für das Land NRW für die Jahre 2002 bis 2011 folgende Beträge, wobei Zahlungen an das Land negativ dargestellt sind: Tabelle 14 Haushaltsjahr Länderfinanzausgleich * Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen** Fonds „Deutsche Einheit“ Fonds „Aufbauhilfe“ (Lan<strong>des</strong>anteil) *** insgesamt in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. € 2002 2003 2004 2005 2006**** 2007 2008 2009 2010 2011 Summe***** 1.626,9 156,2 156,2 460,9 315,5 100,7 -263,9 -50,8 -158,2 -262,1 2.081,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -113,0 -5,5 -118,5 654,5 635,6 574,3 -0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.864,1 0,0 581,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 581,0 2.281,4 1.372,8 730,5 460,5 315,5 100,7 -263,9 -50,8 -271,2 -267,6 4.407,9 Haushaltsrechnung 2010 * Aufgrund überjähriger Abrechnungssystematik beim Länderfinanzausgleich stimmten die dargestellten, in einem Rechnungsjahr beim Land NRW kassenwirksamen Einnahme- oder Ausgabebeträge (Kapitel 20 020 Titel 212 60 und 612 60) nicht mit den vom Bun<strong>des</strong>ministerium der Finanzen abgerechneten jährlichen Finanzausgleichsbeträgen überein. ** Die in 2010 und 2011 dargestellten Beträge wurden nach den Kassenabschlüssen in Kapitel 20 020 Titel 211 60 vereinnahmt. Aufgrund überjähriger Abrechnungssystematik weichen die Beträge von den vom Bund ermittelten Bun<strong>des</strong>ergänzungszuweisungen ab. *** Im Haushalt 2003 war eine Belastung der Länder (und Kommunen) als Folge <strong>des</strong> Flutopfersolidaritätsgesetzes vom 19.09.2002 ausgewiesen. Das Gesetz diente der Leistung von Hilfen in den im August 2002 vom Hochwasser betroffenen Ländern zur Beseitigung der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Regionen. Von den auf NRW insgesamt entfallenden 771 Mio. € zahlten die Kommunen 190 Mio. € und das Land 581 Mio. €. **** Der Betrag <strong>des</strong> Jahres 2006 für den Fonds „Deutsche Einheit“ beläuft sich aufgerundet auf 0,02 Mio. €. ***** Differenzen durch Rundungen. 41 Siehe hierzu Bericht <strong>des</strong> Ministeriums für Inneres und Kommunales von November 2007 zu TOP 3 der Sitzung <strong>des</strong> Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform am 28.11.2008 (Vorlage 14/1481). 42 Für die Übernahme von Aufgaben wird den übernehmenden kommunalen Körperschaften im Hinblick auf das in Art. 78 Abs. 3 der LV verankerte Konnexititätsprinzip ein Belastungsausgleich in Form von Zuweisungen gewährt. 43 Siehe vorstehende Ausführungen unter Nr. 2.8. 42